Gebrauchs-Erlaubnis Gemeindestraßen
Gebrauchs-Erlaubnis für Gemeindestraßen
Für Grabungsarbeiten für Erdleitungen (zum Beispiel Gas, Wasser, Strom) auf öffentlichem Grund (zum Beispiel Straßen, Plätze, Gehsteige, Wege) brauchen Sie
- die Zustimmung des Straßenerhalters (in Feldkirch der Bauhof der Stadt Feldkirch) und
- eine Bewilligung der Stadtpolizei Feldkirch (verlinken zu Arbeiten auf der Straße).
Die Zustimmung des Straßenerhalters wird auch Gebrauchs-Erlaubnis genannt. Die Gebrauchs-Erlaubnis erlaubt die angesuchten Grabungsarbeiten und regelt die gesetzlichen und die technischen Grundlagen.
Der Antrag auf Gebrauchs-Erlaubnis ist ein bis zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten von der Bauleitung einzubringen.
Gebrauchs-Erlaubnis für Landesstraßen
Den Antrag auf Gebrauchs-Erlaubnis für Landesstraßen müssen Sie beim Land Vorarlberg einreichen.
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- Datei:Antrag Benützung für verkehrsfremde Zwecke(53 KB)
- Datei:Verpflichtungserklärung Straßenaufgrabung(1 MB)