Gastgarten
Bei der Errichtung und dem Betrieb eines Gastgartens auf öffentlicher Verkehrsfläche sind sowohl privatrechtliche, bau- und gewerberechtliche als auch straßenpolizeiliche Voraussetzungen/Vorgaben zu beachten. Standort, Größe, Gestaltung und Einrichtung, Anzahl der Verabreichungsplätze sowie die Lage des Gastgartens im öffentlichen Straßenraum sind maßgebliche Kriterien, die bei einer Genehmigung zu berücksichtigen sind.
Bei Erweiterungen/Umgestaltungen bzw. neuen Gastgärten ist eine Kontaktaufnahme mit der
- Stadtpolizei (zuständig für die straßenpolizeiliche Bewilligung),
- dem Bauamt, Abteilung Stadtplanung (zuständig für das Ortsbild)
- sowie mit der Gewerbeabteilung der BH Feldkirch (zuständig Bau- und Gewerberecht)
empfehlenswert bzw. notwendig.
Downloads
Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung
- Datei:Gastgarten Leitfaden(52 KB)
- Datei:Gastgarten Musterplan(176 KB)
- Datei:Gastgarten Antragsformular(52 KB)
- Datei:Voraussetzung für die Bewilligung von Gastgärten(925 KB)
- Datei:Zustimmung zum Sondergebrauch(122 KB)