Flächenwidmung
Der Flächenwidmungsplan gibt parzellenscharfe Auskunft über die Widmung sämtlicher Grundstücke im Gemeindegebiet von Feldkirch. Er wird von der Stadtvertretung durch Verordnung erlassen und darf nur aus wichtigen Gründen geändert werden.
Neben Bauflächen können im Flächenwidmungsplan Bauerwartungsflächen, Freiflächen, Verkehrsflächen und Vorbehaltsflächen festgelegt werden. Bauflächen gliedern sich in Bauflächen-Kerngebiet, Bauflächen-Wohngebiet, Bauflächen-Mischgebiet und Bauflächen-Betriebsgebiet.
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