Arbeiten auf oder neben der Straße
Arbeiten auf oder neben der Straße
Für Arbeiten auf oder unmittelbar neben öffentlichen Verkehrsflächen ist eine straßenpolizeiliche Bewilligung erforderlich. Von der Bewilligungspflicht ist jede Art von Arbeit (Straßenaufgrabungen, Belagssanierungs- und Asphaltierungsarbeiten, Arbeiten mit Forstmaschinen im Bereich des öffentlichen Straßenraumes, Arbeiten auf Bau- und Fassadengerüsten etc.) erfasst. Die Bewilligung ist vom Bauführer bei der Stadtpolizei zu beantragen.
Werden infolge von Arbeiten auf oder neben öffentlichen Straßen die Fahrbahn oder sonstige Verkehrsanlagen in ihrem Bestand verändert (zum Beispiel Straßenaufgrabungen), ist beim Städtischen Bauhof zusätzlich eine Gebrauchserlaubnis zu beantragen.
Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken
Im Zuge von Arbeiten auf oder neben der Straßen bedarf es in einigen Fällen, neben der Bewilligung zur Durchführung der Arbeiten, auch einer Bewilligung, die Straße für verkehrsfremde Zwecke nutzen zu dürfen. Ein entsprechendes, formloses Ansuchen ist an die Stadtpolizei zu richten.
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