Gemeinnütziger Wohnbau Wohnungsvergabe

Abwicklung und Zuweisung

Nach der Wohnungsvergaberichtlinie werden die Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen, welche durch gemeinnützige Bauvereinigungen errichtet werden bzw. wurden, von der Standortgemeinde an förderbare Haushalte vergeben.

Wohnungssuchende Personen haben das Recht, sich bei der Wohnsitzgemeinde für eine integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnung zu bewerben, es sei denn, die Vergabekriterien werden klar nicht erfüllt.

Wohnungssuchende, die gemäß den Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes Vorarlberg und den Bewerbungs- und Vergaberichtlinien des Landes Vorarlberg entsprechen und deren Einkommen unter den vom Land Vorarlberg vorgegebenen Obergrenzen liegt, können sich um eine gemeinnützige Wohnung bewerben. Auswahlprozess: Freie Wohnungen werden nach einer Dringlichkeitsreihung anhand der in der Wohnungsvergaberichtlinie des Landes festgelegten Kriterien vergeben.

Es erfolgt die organisatorische Abwicklung und verwaltungsmäßige Zuweisung von Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger (Vogewosi, Alpenländische Heimstätte und Wohnbauselbsthilfe) und Wohnungen der Stadt Feldkirch. Weiters auch die Vermittlung angebotener geförderter privater Mietwohnungen und im Rahmen des Projektes "Sicher Vermieten" angebotener Wohnungen.

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