Wohn-Beihilfe

Personen mit einem niedrigen Einkommen bekommen vom Land Vorarlberg die Wohn-Beihilfe. Die Wohn-Beihilfe soll beim Decken der Wohn-Kosten helfen. 

Anträge für die Wohn-Beihilfe bekommen Sie im Bürger:innenservice im Rathaus (Schmiedgasse 1-3). Sie können den ausgefüllten Antrag auch dort abgeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen Ihren Antrag und leiten ihn dann an das Land Vorarlberg weiter. Die Abgabe ist nur über die Hauptwohnsitz-Gemeinde möglich.

Angemessenheit der Miete

Hinweis: Die Standort-Gemeinde (Feldkirch) muss beim Antrag auf Wohn-Beihilfe die Angemessenheit (Ortsüblichkeit) der Miete bestätigen. Sie müssen deshalb die Angemessenheit der Miete vor dem Mieten der Wohnung abklären. 

Wie können Sie die Angemessenheit der Miete abklären?

Auf der Internet-Seite des Landes Vorarlberg gibt es einen Wohnbeihilfe-Rechner. Sie können auch bei der Wohnbau-Förderungsstelle des Landes anrufen (Telefonnummer +43 5574 511 8080). Die aktuelle Ortsüblichkeit der Miete für die Stadtgemeinde Feldkirch erfahren Sie telefonisch unter +43 5522 304-1246 oder +43 5522 304-1231.