Urkunde ausstellen
Eine Urkunde bekommen Sie im Standes-Amt. Sie müssen dafür nicht persönlich vorbeikommen. Sie können eine schriftliche Vollmacht für eine andere Person ausstellen. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen Lichtbildausweis der bevollmächtigten und der vollmachtstellenden Personen mitbringen.
Wenn Sie persönlich vorbeikommen, bringen Sie einen Lichtbildausweis mit (zum Beispiel Reisepass oder Führerschein).
Allgemein können Sie bei jedem österreichischen Standes-Amt und jeder österreichischen Vertretungs-Behörde im Ausland (zum Beispiel Österreichische Botschaft) einen Antrag auf nachträgliche Ausstellung einer Urkunde stellen.
Der Personenstands-Fall muss aber im Zentralen Personenstands-Register vom Ereignis-Standesamt eingetragen sein. Ist das nicht der Fall, muss das verantwortliche Standes-Amt den Personenstands-Fall in das Zentrale Personenstands-Register eintragen. Bitte rechnen Sie mit einer Warte-Zeit bis zu 14 Tagen.
Das Standes-Amt darf nur bestimmten Personen eine Urkunde ausstellen. (Paragraph 52 Personenstands-Gesetz)
Was ist ein Personen-Stand?
Dazu zählen:
- Geburt
- Ehe-Schließung
- Verpartnerung
- Tod
Was sind bestimmte Personen?
Personen, auf die sich die Eintragung bezieht
- Zum Beispiel: Ich benötige eine Geburts-Urkunde von mir selbst. Die Eintragung bezieht sich auf mich.
Personen, deren Personen-Stand durch die Eintragung berührt wird (zum Beispiel Ehe-Partner:in, Eltern, Kinder)
- Zum Beispiel: Ich benötige eine Heirats-Urkunde von mir und meinem Ehe-Partner/meiner Ehe-Partnerin. Mein Ehe-Partner/meine Ehe-Partnerin und ich können die Urkunde beantragen. Die Eintragung bezieht sich nämlich auf mich und meinen Gatten/meine Gattin.
Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können.
- Zum Beispiel: Notar, Rechtsanwalt