Urkunden

Verschiedene Behörden, Ämter oder Schulen brauchen eine Geburts-, Heirats- oder Sterbe-Urkunde. Zum Beispiel brauchen Sie für das Beantragen eines Reisepasses eine Geburts-Urkunde.

Urkunde ausstellen

Eine Urkunde bekommen Sie im Standes-Amt. Sie müssen dafür nicht persönlich vorbeikommen. Sie können eine schriftliche Vollmacht für eine andere Person ausstellen. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen Lichtbildausweis der bevollmächtigten und der vollmachtstellenden Personen mitbringen. 

Wenn Sie persönlich vorbeikommen, bringen Sie einen Lichtbildausweis mit (zum Beispiel Reisepass oder Führerschein).

Allgemein können Sie bei jedem österreichischen Standes-Amt und jeder österreichischen Vertretungs-Behörde im Ausland (zum Beispiel Österreichische Botschaft) einen Antrag auf nachträgliche Ausstellung einer Urkunde stellen.

Der Personenstands-Fall muss aber im Zentralen Personenstands-Register vom Ereignis-Standesamt eingetragen sein. Ist das nicht der Fall, muss das verantwortliche Standes-Amt den Personenstands-Fall in das Zentrale Personenstands-Register eintragen. Bitte rechnen Sie mit einer Warte-Zeit bis zu 14 Tagen.

Das Standes-Amt darf nur bestimmten Personen eine Urkunde ausstellen. (Paragraph 52 Personenstands-Gesetz)

 

Dazu zählen:

  • Geburt
  • Ehe-Schließung
  • Verpartnerung
  • Tod

 

Personen, auf die sich die Eintragung bezieht 

  • Zum Beispiel: Ich benötige eine Geburts-Urkunde von mir selbst. Die Eintragung bezieht sich auf mich.

Personen, deren Personen-Stand durch die Eintragung berührt wird (zum Beispiel Ehe-Partner:in, Eltern, Kinder) 

  • Zum Beispiel: Ich benötige eine Heirats-Urkunde von mir und meinem Ehe-Partner/meiner Ehe-Partnerin. Mein Ehe-Partner/meine Ehe-Partnerin und ich können die Urkunde beantragen. Die Eintragung bezieht sich nämlich auf mich und meinen Gatten/meine Gattin. 

Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können.

  • Zum Beispiel: Notar, Rechtsanwalt

 

Zuständigkeiten

  • Für Geburts-, Heirats- und Sterbe-Urkunden vor dem 1. Jänner 1939: Pfarrämter
  • Heirats-Urkunden von August 1938 bis Dezember 1938: Bezirks-Hauptmannschaften 
  • Urkunden nach dem 1. Jänner 1939: Standes-Amt

 

Kosten

Bundes-Gebühr und Verwaltungs-Abgaben

  • Anträge auf Ausstellung von Urkunden:
    • schriftlicher Antrag pro Urkunde: 14,30 Euro (zum Beispiel per Fax oder E-Mail) 
    • mündlicher Antrag: kostenlos (zum Beispiel telefonisch oder persönlich)
  • Gebühren für Geburts-, Heirats- und Sterbe-Urkunden: 9,30 Euro 

Sie brauchen eine Urkunde für einen sozialen Zweck? Dann stellen wir Ihnen die Urkunde kostenlos aus. Sie müssen uns aber den Empfänger nennen (zum Beispiel Sozialversicherung).

Weitere Informationen zu Geburts-, Heirats- und Sterbe-Urkunden finden Sie auf www.oesterreich.gv.at.