Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden Urkunden
Zuständigkeiten
- Für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden vor dem 1. Jänner 1939: Pfarrämter
- Heiratsurkunden von August 1938 bis Dezember 1938: Bezirks-Hauptmannschaften
- Urkunden nach dem 1. Jänner 1939: Standesamt
Informationen zu Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
Für was brauchen Sie eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde?
Verschiedene Behörden, Ämter oder Schulen brauchen solche Urkunden. Zum Beispiel brauchen Sie für das Beantragen eines Reisepasses eine Geburtsurkunde.
Müssen Sie persönlich vorbeikommen?
Nein, Sie können auch eine schriftliche Vollmacht für eine andere Person ausstellen. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen Lichtbildausweis der bevollmächtigten und der vollmachtstellenden Personen mitbringen.
Sie kommen persönlich vorbei?
Dann müssen Sie auch einen Lichtbildausweis mitbringen (zum Beispiel Reisepass oder Führerschein).
Allgemein können Sie bei jedem österreichischen Standesamt und jeder österreichischen Vertretungs-Behörde im Ausland (zum Beispiel Österreichische Botschaft) einen Antrag auf nachträgliche Ausstellung einer Urkunde stellen.
Der Personenstands-Fall muss aber im Zentralen Personenstands-Register vom Ereignis-Standesamt eingetragen sein. Ist das nicht der Fall, muss das verantwortliche Standesamt den Personenstands-Fall in das Zentrale Personenstands-Register eintragen. Bitte rechnen Sie mit einer Warte-Zeit bis zu 14 Tagen.
Was ist ein Personen-Stand?
- Dazu zählen:
- Geburt
- Ehe-Schließung
- Verpartnerung
- Tod
Das Standesamt darf nur bestimmten Personen eine Urkunde ausstellen. (Paragraph 52 Personenstands-Gesetz)
Bestimmte Personen sind:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht
- Zum Beispiel: Ich benötige eine Geburtsurkunde von mir selbst. Die Eintragung bezieht sich auf mich.
- Personen, deren Personen-Stand durch die Eintragung berührt wird (zum Beispiel Ehe-Partner:in, Eltern, Kinder)
- Zum Beispiel: Ich benötige eine Heiratsurkunde von mir und meinem Ehe-Partner. Mein Ehe-Partner und ich können die Urkunde beantragen. Die Eintragung bezieht sich nämlich auf mich und meinen Gatten.
- Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können.
- Zum Beispiel: Notar, Rechtsanwalt
Kosten
Bundes-Gebühr und Verwaltungs-Abgaben
- Anträge auf Ausstellung von Urkunden:
- schriftlicher Antrag pro Urkunde: 14,30 Euro (zum Beispiel per Fax, E-Mail oder über help.gv)
- mündlicher Antrag: kostenlos (zum Beispiel telefonisch oder persönlich)
- Gebühren für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden: 9,30 Euro
Sie brauchen eine Urkunde für einen sozialen Zweck? Dann stellen wir Ihnen die Urkunde kostenlos aus. Sie müssen uns aber den Empfänger nennen (zum Beispiel Sozialversicherung).
Weitere Informationen zu Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden finden Sie auf oesterreich.gv.at.