Unterlagen und Dokumente Sterbefälle
Notwendige Unterlagen
Das Standesamt ist für die Beurkundung der Sterbefälle im Gemeindegebiet Feldkirch und Göfis zuständig.
Erforderliche Unterlagen und Dokumente der/des Verstorbenen:
- Geburtsurkunde*
- Heiratsurkunde (falls verheiratet/verpartnert)*
- Staatsbürgerschaftsnachweis*
- Nachweis akademischer Grad(e)/Standesbezeichnungen (z.B. Ing.)*
- Wohnsitzbestätigung (falls kein inländischer Hauptwohnsitz)
- Für Nicht-Österreicherinnen und Österreicher: Reisepass als Nachweis der Staatsangehörigkeit
Wenn die/der Verstorbene geschieden bzw. verwitwet war, oder deren eingetragene Partnerschaft aufgelöst wurde, bitte zusätzlich:
- Scheidungsbeschluss bzw. - urteil mit Rechtskraft*
- Beschluss der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft mit Rechtskraft*
- Sterbeurkunde der Ehefrau/des Ehemannes/der Partnerin/des Partners*
*War die/der Verstorbene österreichische:r Staatsbürger:in und die Daten bereits im Zentralen Personenstandsregister elektronisch erfasst und freigegeben, werden keine Dokumente benötigt. Bei Personen die vor 1939 geboren wurden, wird immer eine Geburtsurkunde benötigt.
Wenn eine ausländische Urkunde in fremder Sprache ist, wird eine internationale Ausfertigung oder eine Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers/Übersetzers benötigt. Ausländische Urkunden brauchen eine diplomatische Beglaubigung oder Apostillen (ausgenommen sind Staaten mit entsprechenden Abkommen über die Befreiung von Beglaubigungen, z.B. EU Staaten).
Wenn die/der Verstorbene nicht in Vorarlberg beerdigt wird, sondern in einem anderen Bundesland oder in einem anderen Land, ist die Ausstellung eines Leichenpasses zwingend erforderlich. Zuständig ist der Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft.
Da die Anzeige des Todes und die Besorgungen einer eventuell notwendigen Überführungsgenehmigung/eines Leichenpasses durch das beauftragte Bestattungsunternehmen erfolgt, können die erwähnten Dokumente direkt beim Bestattungsunternehmen abgegeben werden. Sämtliche Originaldokumente erhalten Sie vom Standesamt retour.
Totenbeschau
Die Totenbeschau wird von einem diensthabenden Poolarzt durchgeführt. Der Poolarzt kann über die RFL unter der Telefonnummer 144 angefordert werden.
Gebühreninformation (Bundesstempelgebühr und Verwaltungsabgabe)
- pro Sterbeurkunde € 9,30
- eventuell zusätzliche Kosten für Nachstempelgebühren (für in Österreich noch nicht vergebührte Dokumente - insbesondere ausländische Dokumente).