Sterbefälle

Das Standes-Amt Feldkirch ist für das Beurkunden von Sterbefällen in Feldkirch und Göfis verantwortlich.

Notwendige Dokumente

Nötige Dokumente der/des Verstorbenen:

  • Geburts-Urkunde*
  • Heirats-Urkunde (wenn verheiratet/verpartnert)*
  • Staatsbürgerschafts-Nachweis*
  • Nachweis akademischer Grad(e) (zum Beispiel "Ing.")* 
  • Wohnsitz-Bestätigung (wenn im Ausland wohnhaft)
  • Für Nicht-Österreicherinnen und Nicht-Österreicher: Reisepass als Nachweis der Staats-Angehörigkeit

Der/die Verstorbene war geschieden oder verwitwet? Oder die eingetragene Partnerschaft wurde aufgelöst? 

Dann brauchen Sie diese Dokumente zusätzlich:

  • Scheidungs-Beschluss/Scheidungs-Urteil mit Rechts-Kraft*
  • Beschluss der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft mit Rechts-Kraft*
  • Sterbe-Urkunde der Ehefrau/des Ehemannes/der Partnerin/des Partners*

*Der/die Verstorbene war österreichische:r Staatsbürger:in? Dann sind Ihre Daten im Zentralen Personenstands-Register elektronisch erfasst. Das Standes-Amt braucht in diesem Fall keine Dokumente von Ihnen. Für verstorbene Personen mit Geburtsjahr vor 1939 müssen Sie immer eine Geburts-Urkunde vorlegen.

Sie haben eine ausländische Urkunde in fremder Sprache? Dann brauchen Sie entweder eine internationale Ausfertigung oder eine Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers/Übersetzers. Urkunden aus dem Ausland brauchen eine diplomatische Beglaubigung oder Apostille (ausgenommen sind Staaten mit entsprechenden Abkommen über eine Befreiung der Beglaubigungen, z.B. EU-Staaten).

Eine Apostille bestätigt folgendes:

  • die Echtheit der Unterschrift,
  • die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat,
  • gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist 

Diplomatische Beglaubigung wird auch Legalisation genannt. Die Legalisation ist nur zwischen Staaten erforderlich, die kein Staatsabkommen über den untereinander stattfindenden Rechtsverkehr mit Urkunden getroffen haben. 

Eine diplomatische Beglaubigung bestätigt folgendes:

  • die Echtheit der Unterschrift,
  • die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat,
  • gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist

Leichen-Pass

Der/die Verstorbene wird nicht in Vorarlberg beerdigt, sondern in einem anderen Bundes-Land oder Land? Dafür brauchen Sie einen Leichen-Pass. Den Leichen-Pass bekommen Sie beim Amtsarzt der Bezirks-Hauptmannschaft

Den Amtsarzt können Sie über die Bezirks-Hauptmannschaft Feldkirch kontaktieren (Telefonnummer +43 5522 359 10)

Das beauftragte Bestattungs-Unternehmen kümmert sich um die Todes-Anzeige und den Leichen-Pass. Sie können die erwähnten Dokumente also direkt beim Bestattungs-Unternehmen und nicht beim Standes-Amt abgeben. Die Original-Dokumente bekommen Sie vom Standes-Amt zurück. 

Toten-Beschau

Ein diensthabender Pool-Arzt/Pool-Ärztin führt die Toten-Beschau durch. Den Pool-Arzt können Sie über die Rettungs- und Feuerwehr-Leitstelle unter der Nummer 144 anfordern.

Kosten

Eine Sterbe-Urkunde kostet 9,30 Euro (Bundes-Stempelgebühr und Verwaltungs-Abgabe).

Eventuell können zusätzliche Kosten für Nach-Stempel (für in Österreich noch nicht vergebührte Dokumente) anfallen.