Ausstellung von Nachweisen Staatsbürgerschaft

Dokumente und Gebühren

Zur Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen und Bestätigungen ist jedes Standesamt in Österreich zuständig, sofern der Hauptwohnsitz in Österreich ist.

Liegt der Hauptwohnsitz einer Person nicht in Österreich, sondern im Ausland, so ist das österreichische Konsulat oder die österreichische Botschaft, in deren Bereich der Hauptwohnsitz liegt, zuständig.

Dokumente

Die angeführten Unterlagen sind allgemeine Informationen.
Da die notwendigen Unterlagen je nach Sachlage unterschiedlich sein können, empfiehlt sich immer die vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme mit der Staatsbürgerschaftsstelle.

  • Geburtsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers*
  • Heiratsurkunde der Eltern der Antragstellerin/des Antragstellers*
  • Staatsbürgerschaftsnachweise (evtl. Heimatscheine) des Vaters und der Mutter der Antragstellerin/des Antragstellers (bei außerehelichen Kindern nur der Mutter)*
  • Heiratsurkunden aller Ehen der Antragstellerin/des Antragstellers

*Sind Sie österreichische:r Staatsbürger:in und Ihre Daten bereits im Zentralen Personenstandsregister elektronisch erfasst und freigegeben, benötigen Sie lediglich einen Lichtbildausweis.

Wenn Sie eine ausländische Urkunde in fremder Sprache haben, brauchen Sie entweder eine internationale Ausfertigung oder eine Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers/Übersetzers. Ausländische Urkunden brauchen eine diplomatische Beglaubigung oder Apostille (ausgenommen sind Staaten mit entsprechenden Abkommen über eine Befreiung der Beglaubigungen, z.B. EU-Staaten).

Gebühreninformation 

  • Staatsbürgerschaftsnachweis € 23,50 
  • Für Kinder ist die Erstausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt gebührenfrei.