Hochzeit im Ausland Ehefähigkeitszeugnis
Heirat im Ausland
Wer im Ausland heiratet, muss dem ausländischen Standesamt oftmals ein "Ehefähigkeitszeugnis"“ vorlegen. Dieses Zeugnis ist eine Bestätigung dafür, dass für die angeführten Verlobten nach österreichischem Recht keine rechtlichen Ehehindernisse entgegenstehen und die Ehe im Ausland nach österreichischem Recht geschlossen werden kann.
Der Antrag zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kann unabhängig vom Wohnsitz im In- oder Ausland (bei der grundsätzlich beide Verlobte persönlich anwesend sein müssen) bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen.
Es werden für das Ehefähigkeitszeugnis in der Regel dieselben Dokumente von beiden Verlobten (auch vom ausländischen Partner) benötigt, wie sie für eine Eheschließung in Österreich vorzulegen sind.
Weitere Informationen zur Eheschließung
Welche Dokumente Sie im Ausland für die Eheschließung tatsächlich benötigen, können Sie bei den zuständigen Behörden des betreffenden Staates erfahren. Informationen dazu kann Ihnen auch die zuständige Österreichische Botschaft erteilen.
Mit Deutschland, der Schweiz und Italien gibt es Abkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen. In diesen Fällen kann der Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses auch über das Heiratsstandesamt im Ausland gestellt werden.
Wenn Sie ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis brauchen, informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Wohnsitzstandesamt über die notwendigen Unterlagen, die Abwicklung und Kosten. Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.