Ehefähigkeits-Zeugnis

Sie heiraten im Ausland? Dann brauchen Sie ein sogenanntes "Ehefähigkeits-Zeugnis" für das ausländische Standes-Amt. Das Ehefähigkeits-Zeugnis bestätigt, dass es für die Verlobten nach österreichischem Recht keine rechtlichen Ehe-Hindernisse gibt. So können Sie im Ausland nach österreichischem Recht heiraten. 

Mit Deutschland, der Schweiz und Italien gibt es Abkommen über das Ausstellen von Ehefähigkeits-Zeugnissen. Sie können einen Antrag auf Ehe-Fähigkeitszeugnis auch im Ausland beim Heirats-Standesamt stellen.

Informieren Sie sich bei den Behörden im Ausland oder bei der Österreichischen Botschaft, welche Dokumente Sie für die Ehe-Schließung im Ausland brauchen. 

Österreichisches Ehefähigkeits-Zeugnis

Sie brauchen ein österreichisches Ehefähigkeits-Zeugnis? Dann informieren Sie sich früh genug beim Standes-Amt Ihres Wohnsitzes über 

  • die nötigen Unterlagen, 
  • den Ablauf und 
  • die Kosten. 

Machen Sie dazu einen Termin beim Standes-Amt aus (Telefon +43 5522 304-1245 oder E-Mail standesamt@feldkirch.at).