Hochzeit im Ausland Ehefähigkeits-Zeugnis

Heirat im Ausland

Sie heiraten im Ausland? Dann brauchen Sie ein sogenanntes "Ehefähigkeits-Zeugnis" für das ausländische Standesamt. Das Ehefähigkeits-Zeugnis bestätigt, dass es für die Verlobten nach österreichischem Recht keine rechtlichen Ehe-Hindernisse gibt. So können Sie im Ausland nach österreichischem Recht heiraten. 

Mit Deutschland, der Schweiz und Italien gibt es Abkommen über das Ausstellen von Ehefähigkeits-Zeugnissen. Sie können einen Antrag auf Ehe-Fähigkeitszeugnis auch im Ausland beim Heiratsstandesamt stellen.

Nötige Unterlagen:

Welche Dokumente brauchen Sie für die Ehe-Schließung im Ausland? Informieren Sie sich dazu bei den Behörden Ausland oder bei der Österreichischen Botschaft. 

Sie brauchen ein österreichisches Ehefähigkeits-Zeugnis? Dann informieren Sie sich früh genug beim Standesamt Ihres Wohnsitzes über 

  • die nötigen Unterlagen, 
  • den Ablauf und 
  • die Kosten. 

Machen Sie dazu einen Termin aus (+43 5522 304-1245 oder standesamt(at)feldkirch(dot)at).