An-, Um- und Abmeldung Meldewesen

Meldepflicht

Wer in eine Wohnung zieht, muss dies bei der zuständigen Meldebehörde innerhalb von drei Werktagen melden. Zuständige Behörde in Feldkirch ist der Bürgerservice im Rathaus Erdgeschoss.

An- und Ummeldung

Anlässlich der Anmeldung/Ummeldung ist der Meldebehörde ein vollständig ausgefüllter Meldezettel vorzulegen, der vom Unterkunftnehmer als auch vom Unterkunftgeber unterschrieben ist. Weiters ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Neuzugezogene erhalten ein Willkommenspaket der Stadt Feldkirch mit weiteren Informationen, diversen Broschüren und ein Gutscheinheft.
Meldezettel  

Abmeldung

Bei einem Verzug innerhalb von Österreich erfolgt die Abmeldung vom früheren Wohnort bei der für den neuen Wohnort zuständigen Meldebehörde. Dort wird auch gleichzeitig die Anmeldung am neuen Wohnort durchgeführt. Eine Abmeldung ist notwendig, wenn der neue Wohnsitz im Ausland oder noch unbekannt ist. Amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Anlässlich der An-, Um- und Abmeldung sind keine Gebühren zu entrichten.

Meldeauskunft

Eine Meldeauskunft kann bei jeder Meldebehörde in Österreich eingeholt werden. Der Antrag ist durch persönliches Erscheinen am Schalter, schriftlich, per Fax oder E-Mail oder durch Boten zu stellen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.

Meldebestätigung

Eine Meldebestätigung kann bei jeder Meldebehörde in Österreich eingeholt werden. Der Antrag ist durch persönliches Erscheinen am Schnellschalter und einem Lichtbildausweis oder durch einen Boten mit dem Lichtbildausweis des Antragstellers sowie einer schriftlichen Vollmacht zu stellen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich!

Weitere Informationen:

help.gv.at


Weitere Informationen zur Meldepflicht, Meldebestätigung und Meldeauskunft finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums: 

BMI Meldewesen Zentrales Melderegister