Ausstellung von Nachweisen Staatsbürgerschaft

Sie haben Ihren Haupt-Wohnort in Österreich? Dann stellt Ihnen jedes Standesamt in Österreich einen Staats-Bürgerschaftsnachweis aus.

Sie haben Ihren Haupt-Wohnort im Ausland? Dann ist das Österreichische Konsulat oder die österreichische Botschaft (in Ihrem Haupt-Wohnort) verantwortlich.

Dokumente

Welche Dokumente Sie für den Staatsbürgerschafts-Nachweis brauchen, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab. Rufen Sie deshalb vorher in der Staatsbürgerschafts-Stelle an (+43 5522 304-1244 oder +43 5522 304-1245). Die angeführten Dokumente sind allgemeine Informationen:

  • Geburtsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers*
  • Heiratsurkunde der Eltern der Antragstellerin/des Antragstellers*
  • Staatsbürgerschafts-Nachweise (vielleicht Heimat-Scheine) des Vaters und der Mutter der Antragstellerin/des Antragstellers (bei außerehelichen Kindern nur der Mutter)*
  • Heiratsurkunden aller Ehen der Antragstellerin/des Antragstellers

*Sie sind österreichische:r Staatsbürger:in? Dann sind Ihre Daten im Zentralen Personenstands-Register elektronisch erfasst. Sie brauchen in diesem Fall nur noch einen Lichtbildausweis.

Sie haben eine ausländische Urkunde in fremder Sprache? Dann brauchen Sie entweder eine internationale Ausfertigung oder eine Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers/Übersetzers. Urkunden aus dem Ausland brauchen eine diplomatische Beglaubigung oder Apostille (ausgenommen sind Staaten mit entsprechenden Abkommen über eine Befreiung der Beglaubigungen, z.B. EU-Staaten).

Kosten

  • Staatsbürgerschafts-Nachweis: 23,50 Euro

Für Kinder ist der erste Staatsbürgerschafts-Nachweis in den ersten zwei Jahren nach der Geburt kostenlos.