Hochzeit im Ausland Ehefähigkeits-Zeugnis
Heirat im Ausland
Sie heiraten im Ausland? Dann brauchen Sie ein sogenanntes "Ehefähigkeits-Zeugnis" für das ausländische Standesamt. Das Ehefähigkeits-Zeugnis bestätigt, dass es für die Verlobten nach österreichischem Recht keine rechtlichen Ehe-Hindernisse gibt. So können Sie im Ausland nach österreichischem Recht heiraten.
Mit Deutschland, der Schweiz und Italien gibt es Abkommen über das Ausstellen von Ehefähigkeits-Zeugnissen. Sie können einen Antrag auf Ehe-Fähigkeitszeugnis auch im Ausland beim Heiratsstandesamt stellen.
Nötige Unterlagen:
- dieselben Dokumente beider Verlobten wie für die Ehe-Schließung
Welche Dokumente brauchen Sie für die Ehe-Schließung im Ausland? Informieren Sie sich dazu bei den Behörden Ausland oder bei der Österreichischen Botschaft.
Sie brauchen ein österreichisches Ehefähigkeits-Zeugnis? Dann informieren Sie sich früh genug beim Standesamt Ihres Wohnsitzes über
- die nötigen Unterlagen,
- den Ablauf und
- die Kosten.
Machen Sie dazu einen Termin aus (+43 5522 304-1245 oder standesamt@feldkirch.at).