Wir trauen Partner fürs Leben Ehe-Schließung/eingetragene Partnerschaft am Standesamt

Notwendige Unterlagen und Abläufe 

Sie möchten heiraten? Dann müssen Sie zuerst die Ehe-Schließung/eingetragene Partnerschaft beim Standesamt anmelden (Ermitteln der Ehe-Fähigkeit/Partnerschafts-Fähigkeit). 

Machen Sie dazu einen Termin beim Standesamt Feldkirch. Rufen Sie dafür unter +43 5522 304-1244 oder +43 5522 304-1245 an. Sie können die Ehe-Schließung/eingetragene Partnerschaft frühestens sechs Monate vor dem Trauungstermin/Verpartnerungstermin anmelden. Beim Anmelden müssen beide Verlobte/Partner:innen persönlich anwesend sein. 

Sie haben einen Wunsch-Termin für die Ehe-Schließung/eingetragene Partnerschaft? Dann können Sie diesen Termin unabhängig vom Ermitteln der Ehe-Fähigkeit/Partnerschafts-Fähigkeit reservieren lassen. 

Sie können die Ehe-Schließung/eingetragene Partnerschaft auch bei einem anderen Standesamt in Vorarlberg anmelden und trotzdem in Feldkirch heiraten. 

Dokumente

Nicht jedes Paar braucht die gleichen Dokumente beim Anmelden der Ehe-Schließung/eingetragenen Partnerschaft. Informieren Sie sich früh genug, welche Unterlagen Sie brauchen. Denn das Besorgen mancher Dokumente kostet viel Zeit. Senden Sie folgende Informationen an standesamt@feldkirch.at. Sie bekommen dann eine Information, welche Unterlagen Sie brauchen:

  • Wo ist Ihr Haupt-Wohnsitz?
  • Wann und wo sind Sie geboren?
  • Welche Staatsangehörigkeit besitzen Sie?
  • Wie lautet Ihr aktueller Familien-Stand? (ledig, geschieden, verwitwet, aufgelöste Verpartnerung)
  • Wenn nicht ledig, wie viele Vor-Ehen/Verpartnerungen hatten Sie? 
  • Welchen Familiennamen führen Sie aktuell? (den ehelichen oder den ledigen Namen)
  • Wo fanden die Vor-Ehen/Verpartnerungen statt? Wo/wie wurden sie aufgelöst?
  • Haben Sie gemeinsame Kinder?
  • Haben Sie einen akademischen Grad?
     

Kosten

  • Ermittlung der Ehe-Fähigkeit/Partnerschafts-Fähigkeit: 50,00 Euro
  • Ermittlung der Ehe-Fähigkeit/Partnerschafts-Fähigkeit mit ausländischen Dokumenten: 130,00 Euro

Dazu kommen folgende Verwaltungsabgaben:

  • 2,10 Euro pro Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
  • 6,40 Euro für ausländische ehenamensrechtliche Erklärung
  • 5,45 Euro Trauung Montag bis Freitag in der Villa Claudia/Abtretung an ein anderes Standesamt
  • 10,90 Euro Trauung Samstag 
  • 426,50 Euro Trauung Schloss Amberg 
  • 6,50 Euro Verpartnerung

Es können noch zusätzlich Kosten anfallen, zum Beispiel für Namenserklärungen für die gemeinsamen Kinder.

Hochzeits-Orte

Die Trauungen in Feldkirch finden im Trau-Raum der Villa Claudia statt (Ritter-Stube, Bahnhofstraße 6). Sie können aber auch im Schloss Amberg in Levis heiraten. Nehmen Sie dafür bitte zuerst mit dem Standesamt Kontakt auf. Gerne nehmen die Mitarbeiter:innen des Standesamts Reservierungen für eine Trauung entgegen (+43 5522 304-1244 oder +43 5522 304-1245). 

Hinweis: Eine Reservierung beim Standesamt bedeutet nicht automatisch eine Reservierung auf Schloss Amberg. Weitere Informationen zu Schloss Amberg finden Sie auf der Internet-Seite www.schlossamberg.at.

Sie haben die Möglichkeit zwischen folgenden Trauungsterminen zu wählen:

  • Montag bis Freitag
    • Vormittag: 9 Uhr, 9.45 Uhr, 10.30 Uhr und 11.15 Uhr
    • Nachmittag: 13.15 Uhr, 14 Uhr, 14.45 Uhr, 15.30 Uhr und 16.15 Uhr

Das Standesamt bietet auch einmal im Monat am Samstagvormittag Trauungstermine an. Setzen Sie sich dazu bitte früh genug mit den Mitarbeiter:innen des Standesamts in Verbindung.

Hinweis: Hochzeitstermine für das nächste Jahr können erst ab Juli reserviert werden.

Verschaffen Sie sich auch gerne einen Überblick über alle Standesämter in Vorarlberg.

 

Familien-Name (Nach-Name) nach der Ehe-Schließung

Die Namens-Führung der Verlobten hängt in der Regel von der Staats-Bürgerschaft ab. 

Österreichische Verlobte/Ehe-Gatten haben drei Möglichkeiten:

  • Wahl des Nach-Namens vor der Ehe-Schließung
  • Wahl des Nach-Namens bei der Ehe-Schließung
  • Wahl des Nach-Namens nach der Ehe-Schließung 

Die Wahl des Familien-Namens ist aber nur einmal möglich.

Familien-Name Kinder

Die Wahl des Familien-Namen des Kindes richtet sich nach der Staats-Bürgerschaft der Eltern. 
Den Familien-Namen des Kindes bestimmt der/die Erziehungs-Berechtigte. Die Wahl des Familien-Namens ist aber nur einmal möglich.

Kosten

Die Wahl des Familien-Namens der Verlobten vor oder bei der Ehe-Schließung ist kostenlos.

Die Wahl des Familien-Namens nach der Ehe-Schließung kostet

  • 14,30 Euro Bundes-Gebühr und 
  • 6,40 Euro Verwaltungs-Abgabe

Eventuell können zusätzliche Kosten für Nach-Stempel (für in Österreich noch nicht vergebührte Dokumente) und Beilagen-Gebühren anfallen. 

Was sind vergebührte Dokumente?

Dokumente, die einem österreichischen Standesamt vorgelegt wurden und im Zuge eines Personenstand-Falles bereits verrechnet wurden, nennt man vergebührte Dokumente.