An-, Um- und Abmeldung Meldewesen

Meldepflicht

Anmelden oder Ummelden

Sie ziehen innerhalb von Feldkirch um? Oder Sie ziehen neu nach Feldkirch? Dann müssen Sie das innerhalb von drei Werktagen im Bürgerservice der Stadt melden. Kommen Sie dazu einfach im Rathaus vorbei.

Was Sie brauchen:

  • ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Unterkunft-Nehmers (zum Beispiel Sie als Mieter:in) und mit Unterschrift des Unterkunft-Gebers (zum Beispiel Ihr:e Vermieter:in)
  • amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)

Neuzugezogene bekommen ein Willkommens-Paket der Stadt Feldkirch mit vielen Informationen, verschiedenen Broschüren und einem Gutschein-Heft.

Was ist im Willkommens-Paket drin?

  • Umzugscheckliste
  • Müllsackbezugsstellen
  • Feldkirch zu Fuß durch 8 Jahrhunderte
  • Stadtplan
  • Fahrradkarte Vorarlberg
  • Heinrich
  • Folder Ortsvorsteher
  • VVV Schnupperticket
  • Gutscheinheft (Stadtführung, Stadtgärtnerei, E3 Restaurant, Kabel Lampert, Musikschule "Schnupper Viertelstündchen" und vieles mehr)

Für das Anmelden oder Ummelden müssen Sie nichts bezahlen.

Abmelden

Sie ziehen aus Feldkirch weg? Dann müssen Sie sich bei der Melde-Behörde Ihres neuen Wohnortes anmelden. Gleichzeitig werden Sie so von Feldkirch abgemeldet. 

Sie ziehen ins Ausland? Oder Ihr neuer Wohnort ist noch unbekannt? Dann müssen Sie sich im Bürgerservice des Rathauses abmelden. Bringen Sie dafür einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Für das Abmelden müssen Sie nichts bezahlen.

Melde-Auskunft

Jede Person kann über eine andere Person eine Melde-Auskunft bekommen. Sie bekommen aber nur eine Information zum Hauptwohnsitz der Person. Die gesuchte Person muss klar bestimmbar sein. Bestimmte Daten der gesuchten Person sind nötig für eine Auskunft.

  • Vorname und Familien-Name
  • ein zusätzliches Merkmal (zum Beispiel Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse)

Die Melde-Auskunft können Sie nicht über das Telefon beantragen. Sie können in jeder Melde-Behörde in Österreich eine Melde-Auskunft anfordern.

Kosten

Die Kosten für eine Melde-Auskunft hängen von der Art der Antrag-Stellung ab.

  • Die mündliche und elektronische Antrag-Stellung ist kostenlos. (Beispiele für elektronisches Beantragen: ID Austria, EU-Login, kartenbasierte Bürger-Karte)
  • Reichen Sie den Antrag schriftlich ein, müssen Sie 14,30 Euro zahlen. 
  • Abfragen aus dem örtlichen Melde-Register kosten 2,10 Euro.
  • Abfragen aus dem Zentralen Melderegister kosten 3,30 Euro. 

Melde-Bestätigung

Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (zum Beispiel Minderjährige) eine Melde-Bestätigung beantragen. Eine Melde-Bestätigung können Sie sich in jeder Melde-Behörde in Österreich holen. Die Melde-Bestätigung können Sie nicht über das Telefon beantragen. Sie müssen persönlich vorbeikommen, eine:n Vertreter:in schicken oder einen schriftlichen Antrag einreichen.

Nötige Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • schriftliche Vollmacht, wenn ein:e Vertreter:in geschickt wird, amtliche Lichtbildausweis der bevollmächtigten und der vollmachtstellenden Person

Die schriftliche Vollmacht kann formlos sein. 

Kosten

Die Kosten für eine Melde-Bestätigung hängen von der Art der Antrag-Stellung ab.

  • Die mündliche und elektronische Antrag-Stellung ist kostenlos. (Beispiele für elektronisches Beantragen: ID Austria, EU-Login, kartenbasierte Bürger-Karte)
  • Reichen Sie den Antrag schriftlich ein, müssen Sie 14,30 Euro zahlen. 
  • Für das Ausstellen der Bestätigung müssen Sie nochmal 14,30 Euro zahlen. Diese Kosten fallen weg, wenn die Melde-Bestätigung an eine bestimmte Person oder Behörde gerichtet ist. 
  • Abfragen aus dem örtlichen Melde-Register kosten 2,10 Euro.
  • Abfragen aus dem Zentralen Melderegister kosten 3 Euro.