Bauen und umbauen in Feldkirch Bauantrag
Bauantrag, Baugrundlagen
Im Baugesetz sind diverse Bauvorhaben wie zum Beispiel die Errichtung bzw. wesentliche Änderung von Gebäuden aufgezählt. Um eine Baubewilligung dafür zu erhalten, muss bei der Baubehörde ein formfreier Bauantrag eingebracht werden. Dieser Antrag muss Art, Lage, Umfang und die beabsichtige Verwendung des Bauvorhabens angeben.
Bevor ein Bauantrag für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Gebäuden – abgesehen von jenen kleinen Gebäuden, die nur anzeigepflichtig sind – eingebracht wird, kann bei der Behörde ein Antrag auf Bestimmung der Baugrundlagen gestellt werden. Dieser Antrag muss die Art des beabsichtigten Bauvorhabens und die Verwendung des Gebäudes enthalten.
Nützliche Links
- Baugrundlagenbestimmung Bauantrag Bauberatung, Fachbeirat Baufertigstellung Bebauungspläne Flächenwidmung