Ferialjobs und Praktika Die Stadt als Arbeitgeberin

Ferialjobs

Die Stadt Feldkirch bietet die Möglichkeit, Berufserfahrungen in Form von Ferial-Beschäftigungen zu sammeln.

Informationen zu Ferial-Beschäftigungen

  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter: 16 Jahre
    • abgeschlossene 2. Klasse einer berufsbildenden höheren bzw. mittleren Schule oder abgeschlossene 6. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule
  • Dauer: maximal 4 Wochen; für Studentinnen und Studenten in einem höheren Semester sind auch längere Beschäftigungszeiten möglich
  • Art der Tätigkeit:
    • für Schülerinnen und Schüler: überwiegend einfache Tätigkeiten zur Unterstützung der Abteilung
    • für Studentinnen und Studenten: Mitarbeit in Projekten und die Bearbeitung spezieller Aufträge
  • Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsfrist für eine Ferialbeschäftigung in den Sommerferien endet am 31. März. Für andere Beschäftigungszeiten ist die Bewerbung ganzjährig möglich. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei der Stadtverwaltung Feldkirch eingelangt sein.

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Pflichtpraktikum

Pflichtpraktikanten sind Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten, die aufgrund schul- oder studienrechtlicher Vorschriften ein verpflichtendes Praktikum machen müssen. Für ihren Schul- oder Studienabschluss ist der Nachweis eines betrieblichen Praktikums erforderlich. Der Lern- und Ausbildungszweck steht im Vordergrund.

Informationen zu verpflichtenden Praktika

  • Voraussetzung: Lern- und Ausbildungszweck – die Absolvierung eines Praktikums ist im Lehr- oder Studienplan verpflichtend vorgeschrieben
  • Dauer: je nach Anforderung des Lehr- oder Studienplans
  • Art der Tätigkeit: Tätigkeit muss überwiegend vom Ausbildungszweck bestimmt und geprägt sein, Rücksicht auf Ausbildungsinhalte soweit möglich
  • Bewerbungsfrist: keine, aber mindestens drei Monate vor dem möglichen Praktikumsbeginn
  • Wichtig: Bestätigung der Schule oder Universität über die verpflichtende Absolvierung eines Praktikums. Zu den Pflichtpraktika zählen z.B. das verpflichtende Betriebspraktikum im Ausmaß von 200 Wochenstunden für Schüler der 2. Klasse der Praxis Handelsschule Feldkirch, Praktika der Höheren Technischen Lehranstalten oder Praktika im Rahmen der Qualifizierungen des Arbeitsmarktservice.

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Verwaltungspraktikum

Ein Verwaltungspraktikum bietet jungen (Fach-)Hochschulabsolventinnen und -absolventen die Möglichkeit, erste Berufserfahrungen zu sammeln. Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium ohne einschlägige Berufserfahrung.

Informationen zu Verwaltungspraktika

  • Voraussetzung: abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium, keine Berufserfahrung (ausgenommen Gerichtspraxis oder Tätigkeiten während des Studiums)
  • Dauer: maximal 9 Monate
  • Art der Tätigkeit: Tätigkeiten dem Studienabschluss entsprechend
  • Bewerbungsfrist: Es gibt keine Bewerbungsfrist, Sie können sich jederzeit für ein Verwaltungspraktikum bewerben.

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