Kundmachung, 14.3.2024 - Böschenmahdstraße, Straßbergweg und namenloser Riedweg
- Auf der öffentlichen Verkehrsfläche Böschenmahdstraße, KG Tosters, wird ab der Kreuzung mit dem Weideweg, Fahrtrichtung Straßbergweg, ein Fahrverbot angeordnet. Ausgenommen sind Fahrten für landwirtschaftliche Zwecke und Radfahrer.
- Auf der öffentlichen Verkehrsfläche Straßbergweg, KG Tosters, wird in Fahrtrichtung Böschenmahdstraße, auf Höhe Straßbergweg 40, ein Fahrverbot angeordnet. Ausgenommen sind Fahrten für landwirtschaftliche Zwecke und Radfahrer.
- Auf der öffentlichen Verkehrsfläche Böschenmahdstraße, KG Tosters, wird ab dem Kreuzungsbereich mit der Werdenbergstraße, Fahrtrichtung Straßbergweg, ein Fahrverbot angeordnet. Ausgenommen sind Fahrten für landwirtschaftliche Zwecke und Radfahrer.
- Auf der öffentlichen Verkehrsfläche "namenloser Riedweg", GST-NR 1500/1, KG Tosters, wird ab der östlichen Grundstücksgrenze vom GST-NR 1623/1, KG Tosters, Fahrtrichtung Böschenmahdstraße, ein Fahrverbot angeordnet. Ausgenommen sind Fahrten für landwirtschaftliche Zwecke und Radfahrer.
- Auf der öffentlichen Verkehrsfläche "namenloser Riedweg", GST-NR 1511, KG Tosters, wird ab der östlichen Grundstücksgrenze vom GST-NR 1661/3, KG Tosters, Fahrtrichtung Böschenmahdstraße, ein Fahrverbot angeordnet. Ausgenommen sind Fahrten für landwirtschaftliche Zwecke und Radfahrer.
- Auf der öffentlichen Verkehrsfläche "namenloser Riedweg", GST-NR 1514, KG Tosters, wird ab der östlichen Grundstücksgrenze vom GST-NR 1662/1, KG Tosters, Fahrtrichtung Böschenmahdstraße, ein Fahrverbot angeordnet. Ausgenommen sind Fahrten für landwirtschaftliche Zwecke und Radfahrer.