Personalvertretung

Die Personalvertretung ist dazu berufen, im Rahmen der Gesetze die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Dienstnehmer der Gemeinde, die sich im Dienststand befinden, zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden. Die Personalvertretung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Sie hat ihre Aufgaben in eigener Verantwortung und frei von Weisungen zu besorgen. Der Landesregierung kommt der Personalvertretung gegenüber ein Aufsichtsrecht zu.

Die Personalvertretung wird von den Mitarbeiter:innen alle 4 Jahre neu gewählt. Die gewählten Personalvertreter:innen wählen aus ihren Reihen einen Obmann/eine Obfrau, diese:r hat die Aufgabe die Personalvertretung zu führen und nach außen zu vertreten.

Leiter/in der Abteilung

Mitarbeiter/innen

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