Brauchen Sie Unterstützung im Garten, Alltag oder bei Veranstaltungen? Das Projekt "Flüchtlinge(n) helfen" bietet die Möglichkeit, Asylwerbende für sinnstiftende, gemeinnützige Tätigkeiten zu engagieren.

Asylwerbende sind Menschen, die in Österreich um Asyl ansuchen. Sie haben noch keinen dauerhaften Aufenthalts-Status und haben damit noch keinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie dürfen aber gemeinnützige Tätigkeiten ausüben, wenn sie in einer Betreuungs-Einrichtung des Bundes oder der Länder untergebracht sind (§ 7 Abs. 3 und 4 Grundversorgungsgesetz).

Privatpersonen mit Unterstützungsbedarf, gemeinnützige Vereine, gemeinnützige Organisationen und religiöse Einrichtungen können in Feldkirch über das Projekt "Flüchtlinge(n) helfen" Asylwerbende für Hilfs-Tätigkeiten einsetzen und gleichzeitig geflüchtete Menschen in Feldkirch kennenlernen. Das Projekt fördert die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben in Feldkirch und ermöglicht den Asylwerbenden, wertvolle soziale Kontakte zu knüpfen. Sie bekommen einen Anerkennungsbeitrag von 4 Euro pro Stunde auf das Konto überwiesen. Während ihrer Tätigkeiten sind sie unfall- und haftpflichtversichert.

Die Bereitschaft der Asylwerbenden, gemeinnützige Tätigkeiten auszuführen, ist hoch und kann aktuell nicht gedeckt werden. Jeder Auftrag ist daher ein Mehrwert für die Gemeinschaft und trägt zur Integration bei. Einen Auftrag kann bei der Caritas Flüchtlingshilfe mit wenigen Schritten und geringer Vorlaufzeit organisiert werden. (siehe Ablauf)

Nachfolgend wird erklärt, wer Asylwerbende über das Projekt engagieren kann und für welche Tätigkeiten. Alle, die nicht unter die angeführten Zielgruppen fallen, können Asylwerbende auch mit dem Dienstleistungsscheck (www.dienstleistungsscheck-online.at) beschäftigen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie die Caritas Flüchtlingshilfe.

Als Privatperson können Sie mitmachen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind über 60 Jahre alt und körperlich nicht in der Lage, die entsprechende Tätigkeit auszuführen.
  • Sie leiden an einer schweren Erkrankung, Invalidität oder körperlichen Behinderung.
  • Sie pflegen und betreuen eine:n nahe:n Angehörige:n.
  • Sie befinden sich in einem Genesungsprozess in Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung (gilt für höchstens 6 Monate).
  • Sie sind alleinerziehend und leben mit zumindest einem minderjährigen Kind im selben Haushalt.

Wofür dürfen Sie Asylwerbende als Privatperson ausschließlich engagieren?

  • Hilfe bei der Gartenarbeit: Heckenschneiden, Mithilfe bei Mäharbeiten, beim Jäten, bei der Pflege von Zierpflanzen (Tränken, Unkrautbefreiung, Entfernung, Neubepflanzung); Kompost Umschichten, Schneiden von Obstbäumen, Obst- und Gemüseernte - HinweisKeine Unterstützung möglich bei (Um-)Bauarbeiten wie Errichtung eines Komposts, Zauns, Gartenhauses, einer Mauer etc.
  • Begleitung beim Einkauf
  • Hilfe bei Reinigungs-Tätigkeiten im Haushalt
  • Mithilfe beim Aufbau von Möbeln
  • Hilfe bei der Entrümpelung
  • Hilfe beim Schneeräumen von Vorplätzen auf dem eigenen Grundstück und Gehsteigen, welche an das eigene Grundstück angrenzen - HinweisEs können nur einmalige Aufträge am Tag des Schneefalls entgegengenommen werden. Eine Übernahme des Winterdienstes im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist nicht möglich.

Als gemeinnütziger Verein und gemeinnützige Organisation (gGmbH) dürfen Sie Asylwerbende für folgende Aufgabenbereiche einsetzen:

  • Vereins-Veranstaltungen: Mithilfe bei Auf- und Abbau-Arbeiten, bei der Reinigung, Mithilfe in der Küche und beim Service, Mithilfe beim Verteilen von Werbe-Material etc.
  • Vereinseigene Infrastruktur (Eigentum oder gemietet): Mithilfe bei der Pflege von Grün- und Gartenflächen, Sportplätzen, Vereinslokalitäten etc.
  • Umweltschutz: Neophyten-Bekämpfung.

Als religiöse Einrichtung dürfen Sie Asylwerbende für folgende Aufgabenbereiche einsetzen:

  • In der Stadt Feldkirch ansässige religiöse Einrichtungen dürfen Asylwerbende für Hilfs-Tätigkeiten in den religiösen Einrichtungen einsetzen.  
  1. Anmeldung: Die Anmeldung zum Projekt ist über die Caritas Flüchtlingshilfe in Feldkirch, Stelle Beschäftigung, möglich. Sie bekommen hier ein Anmelde-Formular, das Sie ausgefüllt an die Caritas retournieren. Anschließend bekommen Sie eine Auftrags-Nummer. Mit dieser Nummer können Sie über die Vermittlungs-Stelle immer wieder Einsätze melden. Die Vorlaufs-Zeit für Aufträge beträgt 2 bis 3 Tage.
  2. Einsatz: Die Helfer:innen bringen zum Einsatz eine Stunden-Bestätigung mit. Füllen Sie diese Bestätigung nach der Tätigkeit aus. Bitte geben Sie ihre Auftrags-Nummer an und beschreiben Sie die Tätigkeit (1 bis 2 Schlagwörter). Kreuzen Sie an, wie viele Stunden sie gearbeitet haben. Setzen Sie pro halbe Stunde ein Kreuz und unterschreiben Sie. Bitte geben Sie den Zettel nach jedem Einsatz den Helfer:innen wieder mit.
  3. Auszahlung: Sie zahlen kein Bargeld für den Einsatz an die Helfer:innen. Die geleisteten Stunden auf dem Stundenzettel werden durch die Flüchtlingshilfe in der Datenbank abgerechnet und vergütet. Sie werden über den zu entrichtenden Spenden-Betrag informiert. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Auftrags-Nummer als Verwendungs-Zweck an, damit Ihre Spende dem richtigen Auftrag zugeordnet werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Einsatz keine Rechnung bekommen.

Die Spende beträgt 6 Euro pro Stunde. 2 Euro werden für die Versicherung der Person und den Verwaltungs-Aufwand verwendet. Die Asylwerbenden sind während des Einsatzes unfall- und haftpflichtversichert. Sie bekommen somit 4 Euro pro Stunde auf ihr Konto überwiesen. Asylsuchende dürfen im Projekt höchstens 27,5 Stunden pro Monat arbeiten. Das Gesetz erlaubt ihnen einen Zuverdienst von bis zu 110 Euro pro Monat.

Spendenkonto:

  • Caritas der Diözese Feldkirch
  • IBAN: AT48 5800 0000 2011 3022
  • BIC: HYPVAT2B

Bei Beschwerden melden Sie sich bitte unverzüglich bei der Caritas. Beachten Sie bitte, dass die Helfer:innen keine Fachleute sind und am besten unter Anleitung eingesetzt werden.