Regeln
Um die wertvolle Tier- und Pflanzen-Welt zu erhalten, bitten wir alle Besucher:innen des Gebiets, die folgenden Hinweise zu beachten:
- Natur-Beobachtung: Mit einem Fernglas können Sie die Tierwelt des Schutz-Gebietes von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei die Tiere zu stören.
- Abfälle und Lärm vermeiden: Lassen Sie keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeiden Sie Lärm, der die Tierwelt beunruhigt.
- Keine Blumen pflücken: Damit sich alle Besucher:innen an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, bitte keine Blumen pflücken oder andere Pflanzenteile entnehmen.
- Streuewiesen nicht betreten: Streuewiesen dürfen in der Zeit von 15. März bis 1. September (bzw. bis zur Mahd) nicht betreten werden.
- Wegegebot einhalten: Bleiben Sie das ganze Jahr auf den befestigten Wegen.
- Leinenpflicht für Hunde: Hunde müssen ausnahmslos an der kurzen Leine (höchstens 1,5 Meter) geführt werden. Frei laufende Hunde beunruhigen Wiesenbrüter und andere Wildtiere.
Die Bestimmungen dienen besonders auch dem Schutz jener seltenen Arten, die wir als Spaziergänger kaum zu Gesicht bekommen. Damit tragen wir dazu bei, diese beeindruckende Landschaft als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere und nicht zuletzt auch als naturnahes Erholungsgebiet für uns alle zu erhalten.