Abbrechen von Gebäuden
Für das Abbrechen eines Gebäudes oder von Teilen eines Gebäudes brauchen Sie immer eine Bau-Anzeige. Der Bau-Anzeige müssen Sie einen Lage-Plan mit den eingezeichneten abzubrechenden Gebäuden oder Gebäude-Teilen beilegen.
Sie können die Unterlagen zur Vor-Prüfung an die Abteilung Baurecht senden. Den fertigen Antrag müssen Sie dann per Mail an baueingabe@feldkirch.at schicken.