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Stadtwerke Feldkirch
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Abgaben und Steuern

Die Abgaben und Steuern stellen neben Energiepreis und System- nutzungstarifen einen weiteren Bestandteil des Gesamtstrompreises dar.

Bei den Abgaben und Steuern kann man im Wesentlichen 3 Arten unterscheiden:

  •  Ökostromzuschläge
  •  Elektrizitätsverbrauchsabgabe
  •  Umsatzsteuer

 

Ökostromzuschläge:
Mit Wirkung per 1.1.2007 wurde das Ökostromgesetz insofern geändert, dass je installiertem Zähler eine Zählpunktpauschale verrechnet wird.
Bei Haushaltskunden sind dies € 1,25 monatlich. Zusätzlich ist der Energielieferant verpflichtet, eine gewisse Menge Ökostrom von der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (ÖMAG) zu beziehen, die sich mit ca. 0,6 Cent/kWh auf den Energiepreis auswirkt.

Unter gewissen Voraussetzungen können Haushaltskunden von der Verpflichtung zur Entrichtung der Zählpunktpauschale befreit werden:

  • Sie sind Kunde von den Stadtwerken Feldkirch
  • Sie haben an dieser Stromanlage Ihren Hauptwohnsitz
  • Sie sind Sozialhilfeempfänger, Ausgleichszulagenempfänger oder Niedrigeinkommenbezieher unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz 2010.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular (PDF-Download links oben). Gerne stehen Ihnen dazu auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundencenters zur Verfügung.

Elektrizitätsverbrauchsabgabe: (Energieabgabe)
Diese beträgt seit 1.6.2001 1,5 Cent/kWh

Umsatzsteuer:
Auf die vorgenannten Abgaben und Zuschläge ist jeweils die Umsatzsteuer von 20% in Ansatz zu bringen.