Abgaben und Steuern
Bei den Abgaben und Steuern kann man im Wesentlichen 3 Arten unterscheiden:
- Ökostromzuschläge
- Elektrizitätsverbrauchsabgabe
- Umsatzsteuer
Ökostromzuschläge:
Mit Wirkung per 1.1.2007 wurde das Ökostromgesetz insofern geändert, dass je installiertem Zähler eine Zählpunktpauschale verrechnet wird.
Bei Haushaltskunden sind dies € 1,25 monatlich. Zusätzlich ist der Energielieferant verpflichtet, eine gewisse Menge Ökostrom von der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (ÖMAG) zu beziehen, die sich mit ca. 0,6 Cent/kWh auf den Energiepreis auswirkt.
Unter gewissen Voraussetzungen können Haushaltskunden von der Verpflichtung zur Entrichtung der Zählpunktpauschale befreit werden:
- Sie sind Kunde von den Stadtwerken Feldkirch
- Sie haben an dieser Stromanlage Ihren Hauptwohnsitz
- Sie sind Sozialhilfeempfänger, Ausgleichszulagenempfänger oder Niedrigeinkommenbezieher unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz 2010.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular (PDF-Download links oben). Gerne stehen Ihnen dazu auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundencenters zur Verfügung.
Elektrizitätsverbrauchsabgabe: (Energieabgabe)
Diese beträgt seit 1.6.2001 1,5 Cent/kWh
Umsatzsteuer:
Auf die vorgenannten Abgaben und Zuschläge ist jeweils die Umsatzsteuer von 20% in Ansatz zu bringen.
