Bei Fahren ohne gültigen Fahrschein muss mit einem erhöhten Beförderungsentgelt von bis zu EUR 95,00 gerechnet werden. Die Fahrausweise sind dem jeweiligen Kontrollorgan auf Verlangen vorzuweisen.
Können nicht übertragbare Fahrausweise (Jahresticket, Schüler- und Lehrlingsfreifahrausweise, Freizeittickets) bei einer Kontrolle nicht vorgewiesen werden, beträgt die Bearbeitungsgebühr zur Verifizierung EUR 10,00.
