Antrag auf Ausstellung einer Parkkarte für Unternehmen
Antrag auf Pauschalierung der Parkabgabe
(gebührenfrei gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 GebG 1957)
Als Unternehmer, der in der Anwohnerzone gem. § 4 Abs. 1 Parkabgabeverordnung einen Standort hat, beantrage ich hiermit, die Parkabgabe für diese Zone pauschaliert mit EUR 200,- für ein Jahr entrichten zu können.
Der ausgefertigte Anwohnerzoneparkschein ist nach Ausgabe durch das Feldkircher Bürgerservice vom Antragssteller gut erkennbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen und berechtigt zum Parken auf folgenden gebührenpflichtigen Parkplätzen:
- Gilmstraße
- Graf-Hugo-Wuhrgang (westlich B-191, nicht vor dem Landesgericht)
- Fidelisstraße bis zum Landesstraßenbauamt
- Widnau
- Saalbaugasse
- Wichnergasse- „Prennplatz“
- Jahnplatz
- Bahnhofstraße - „Zangerle-Gründe“
- Wohlwendstraße - „Maccione-Areal“
- Graf-Rudolf-Wuhrgang (westlich der B-191, vor Hilti & Jehle)
- Hirschgraben - Alte Stadtmauer
- Reichenfeldgasse
- Liechtensteiner Straße 1 bis zur Einmündung in die L 191
- Im Kehr
- Drevesstraße
