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Amt der Stadt Feldkirch
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Home / Service / Online Formulare / Antrag auf Ausstellung einer Parkkarte für Anwohner

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Antrag auf Ausstellung einer Parkkarte für Anwohner

Antrag auf Pauschalierung der Parkabgabe
(gebührenfrei gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 GebG 1957)

Als Anwohner der in § 4 Abs. 1 Parkabgabeverordnung festgelegten Anwohnerzone, beantrage ich hiermit, die Parkabgabe für diese Zone pauschaliert mit EUR 130,- für ein Jahr entrichten zu können. Achtung: Für eine rasche Bearbeitung müssen ALLE Felder ausgefüllt werden.

Achtung: Nach Abschicken des Antrags können Sie die Parkkarte am nächsten Arbeitstag im Bürgerservice gegen Vorlage der KFZ-Zulassung und Bezahlung des Abgabenbetrages abholen.

(Required)
(Required)
(Required)
(Required)
(Required)
(Required)
(Required)
ein Jahr ab Beginn der Gültigkeitsperiode
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Der ausgefertigte Anwohnerzoneparkschein ist nach Ausgabe durch das Feldkircher Bürgerservice vom Antragssteller gut erkennbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen und berechtigt zum Parken auf folgenden gebührenpflichtigen Parkplätzen: 

  • Gilmstraße
  • Graf-Hugo-Wuhrgang (westlich B-191, nicht vor dem Landesgericht)
  • Fidelisstraße bis zum Landesstraßenbauamt
  • Widnau
  • Saalbaugasse
  • Wichnergasse- „Prennplatz“
  • Jahnplatz
  • Bahnhofstraße - „Zangerle-Gründe“
  • Wohlwendstraße - „Maccione-Areal“
  • Graf-Rudolf-Wuhrgang (westlich der B-191, vor Hilti & Jehle)
  • Hirschgraben - Alte Stadtmauer
  • Reichenfeldgasse
  • Liechtensteiner Straße 1 bis zur Einmündung in die L 191
  • Im Kehr
  • Drevesstraße