Antrag auf Ausstellung einer Parkkarte für Anwohner
Antrag auf Pauschalierung der Parkabgabe
(gebührenfrei gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 GebG 1957)
Als Anwohner der in § 4 Abs. 1 Parkabgabeverordnung festgelegten Anwohnerzone, beantrage ich hiermit, die Parkabgabe für diese Zone pauschaliert mit EUR 130,- für ein Jahr entrichten zu können. Achtung: Für eine rasche Bearbeitung müssen ALLE Felder ausgefüllt werden.
Achtung: Nach Abschicken des Antrags können Sie die Parkkarte am nächsten Arbeitstag im Bürgerservice gegen Vorlage der KFZ-Zulassung und Bezahlung des Abgabenbetrages abholen.
Der ausgefertigte Anwohnerzoneparkschein ist nach Ausgabe durch das Feldkircher Bürgerservice vom Antragssteller gut erkennbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen und berechtigt zum Parken auf folgenden gebührenpflichtigen Parkplätzen:
- Gilmstraße
- Graf-Hugo-Wuhrgang (westlich B-191, nicht vor dem Landesgericht)
- Fidelisstraße bis zum Landesstraßenbauamt
- Widnau
- Saalbaugasse
- Wichnergasse- „Prennplatz“
- Jahnplatz
- Bahnhofstraße - „Zangerle-Gründe“
- Wohlwendstraße - „Maccione-Areal“
- Graf-Rudolf-Wuhrgang (westlich der B-191, vor Hilti & Jehle)
- Hirschgraben - Alte Stadtmauer
- Reichenfeldgasse
- Liechtensteiner Straße 1 bis zur Einmündung in die L 191
- Im Kehr
- Drevesstraße
