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Amt der Stadt Feldkirch
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Aktuelle Verlautbarungen der Stadtpolizei Feldkirch

Hier finden Sie einen Überblick über Verlautbarungen der Feldkircher Polizei
  • Kundmachung über Verkehrsbeschränkgungen im Gemeindegebiet von Feldkirch (12.01.2012)
    a) Fahrzeuglenker auf der Hauptstraße, welche aus Richtung Austraße kommen, haben vor der querenden L 60 anzuhalten und gemäß § 19 Abs. 4 StVO Vorrang zu geben. 

    b) Fußgänger haben auf der Hauptstraße, Höhe Kreuzung L 60, die dort vorhandenen Schutzwege im Sinne der Bestimmungen des § 76 Abs 6 StVO 1960 zu benützen.

    c) Lenker von Fahrzeugen haben auf der Hauptstraße, Höhe Kreuzung L 60, an den dort  angebrachten Haltelinien anzuhalten.

    d) Fahrzeuglenker auf der Hauptstraße, welche aus Richtung Gisingen-Ortsmitte kommen, haben Fahrzeuglenkern die sich auf der querenden L 60 befinden den Vorrang zu geben.

    e) Fahrzeuglenker auf dem Sieberweg haben Fahrzeuglenkern die sich auf der querenden Hauptstraße befinden den Vorrang zu geben.

    f) Lenker von Fahrzeugen haben sich auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Sieberweg“, Höhe Kreuzung mit der Hauptstraße, den Bodenmarkierungen entsprechend zu verhalten.

    g) Fußgänger haben den im Kreuzungsbereich Hämmerlestraße – Bifangstraße in Feldkirch angebrachten Schutzweg im Sinne des § 76 Abs 6 StVO 1960 zu benützen.

    h) Fahrzeuglenker auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Hämmerlestraße“, Zu- und Abfahrt Volksschule Oberau, GST-NR 2402/31, haben Fahrzeuglenkern die sich auf der querenden Hämmerlestraße befinden den Vorrang zu geben.

    i) Lenker von Fahrzeugen haben sich auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Hämmerlestraße“, Zu- und Abfahrt Volksschule Oberau, GST-NR 2402/31, Höhe Kreuzung mit der Hämmerlestraße, den Bodenmarkierungen entsprechend zu verhalten.

    j) Fußgänger und Radfahrer haben auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Hämmerlestraße“, Höhe Festplatz Oberau, GST-NR 2402/31 und GST-NR 2402/38 sowie entlang der GST-NR 5081/2 (Hämmerlestraße), die dort angebrachten Geh- und Radweganlagen iSd § 76 und 68 StVO 1960 zu benützen. 

    k) Lenker von Fahrzeugen haben sich auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Kaiserstraße“, ab der Kreuzung mit der Bruderhofstraße (L190) bis zur Kreuzung mit dem Franz-Josef-Schreiber-Weg, den Bodenmarkierungen („Mehrzweckstreifen“) entsprechend zu verhalten.

    l) Lenker von Fahrzeugen haben sich auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Schleipfweg“, ab der Kreuzung mit dem Franz-Josef-Schreiber-Weg bis zur Kreuzung mit der Sebastian-straße, den Bodenmarkierungen („Mehrzweckstreifen“) entsprechend zu verhalten.

    m) Lenker von Fahrzeugen haben sich auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Sebastianstraße“, ab der Kreuzung mit dem Schleipfweg bis zur Kreuzung mit dem Kreisverkehr Rüttenen-straße – Tomalagasse, den Bodenmarkierungen („Mehrzweckstreifen“) entsprechend zu verhalten.


    n) Lenker von Fahrzeugen haben sich auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Runastraße“, ab der Kreuzung mit dem Leusbündtweg bis zur Ortsgrenze Höhe Mühlbach, den Bodenmarkierungen („Mehrzweckstreifen“) entsprechend zu verhalten.

 

  • Kundmachung über die vorübergehende Sperre der Weinbergstiege (11.10.2011)
    Aufgrund unaufschiebbarer Sanierungsarbeiten ist die Weinbergstiege in Feldkirch im Zeitraum vom 17. bis einschließlich 20. Oktober 2011 für den Fußgängerverkehr gesperrt.

  • Kundmachung über eine Verkehrsbeschränkung in der Kaiserstraße (07.10.2011)
    In der Zeit vom 12. bis voraussichtlich 14. Oktober werden auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Kaiserstraße“ umfangreiche Grabungsarbeiten durchgeführt.  Aufgrund der Bauarbeiten ist die Durchfahrt ab der Kreuzung mit der Lomstraße bis zur Kreuzung mit dem Grenzweg in der angeführten Zeit gesperrt. Eine örtliche Umleitung wird beschildert.

 

  • Kundmachung über eine Verkehrsbeschränkung im Gemeindegebiet von Feldkirch (05.10.2011)
    a) Lenker von Fahrzeugen haben sich auf der Ardetzenbergstraße, Höhe Kreuzung mit der Fidelisstraße, den Bodenmarkierungen entsprechend zu verhalten (§ 9 StVO 1960).

    b) Auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Rütteleweg“, wird zwischen dem Ortsteil „Tosters – Hub“ und der Parzelle „St. Corneli“, ein Fahrverbot in beiden Richtungen erlassen. Vom Verbot ausgenommen sind Fahrradfahrer sowie der jagd,- forst- und landwirtschaftliche Verkehr.

    c) Fußgänger und Radfahrer haben ab der Kreuzung, Kreisverkehr Runastraße – Tomalagasse – Naflastraße bis zur Runastraße, Höhe Kreuzung mit dem Leusbündtweg, die dort westseitig verlaufende Geh- und Radweganlage iSd § 76 und 68 StVO 1960 zu benützen. Fahrradfahrer auf der Tomalagasse in Fahrtrichtung Norden können die Benützung der vorhandenen Radfahranlagen frei wählen.

    d) Für Fahrzeuglenker auf der Ardetzenbergstraße wird das Einbiegen nach rechts in die Fidelisstraße verboten. Vom Verbot ausgenommen sind Fahrradfahrer und Lenker von Motorfahrrädern.

    e) Radfahrer haben die im Kreuzungsbereich, Kreisverkehr Tomalagasse – Runastraße – Naflastraße in Feldkirch angebrachten Radfahranlagen im Sinne des § 68 StVO 1960 zu benützen. Fußgänger haben die im Kreuzungsbereich, Kreisverkehr Tomalagasse – Runastraße – Naflastraße in Feldkirch angebrachten Schutzwege im Sinne der Bestimmungen des § 76 Abs. 6 StVO 1960 zu benützen.

 

  • Kundmachung über eine Verkehrsbeschränkung im Tostner Ried und dem Fangsweg (19.09.2011)
    Ab 26. September starten im Tostner Ried die Bauarbeiten zum Projekt „Rückhalteweiher Egelsee“. Für das Tostner Ried besteht ein allgemeines Fahrverbot. Der erlaubte Fahrradverkehr wird im Bereich der Baustelle großräumig umgeleitet. Eine entsprechende Umleitung für Radfahrer ist beschildert. Ebenfalls ab 26. September werden im Fangsweg umfangreiche Grabungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten führen baustellenbedingt zu Fahrbahnverengungen und zeitlich befristeten Durchfahrtssperren.

  • Kundmachung über eine Verkehrsbeschränkung auf der Torkelgasse (26.08.2011)
    In Anwendung der Bestimmungen des § 94 c Abs 1 StVO 1960 und der Verordnung der Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich, LGBl Nr 30/1995 Gem. § 43 Abs. 1 lit. b Z 1 StVO 1960 wird verordnet: Zur Durchführung des Mostfestes“, wird vom 3. September,14 Uhr, bis 4. September, 20 Uhr, auf der Gemeindestraße „Torkelgasse“ in 6805 Feldkirch-Gisingen, zwischen der Kreuzung mit der Sägerstraße und der Kreuzung mit der Ringstraße, ein Fahrverbot in beide Richtungen erlassen. Vom Verbot ausgenommen sind Anrainer und Liefertätigkeiten bis zum Festgelände. Die Verordnung ist durch entsprechende Verkehrszeichen kundzumachen und tritt mit Aufstellung der Zeichen gem. § 44/1 StVO 1960 in Kraft.

 

  • Kundmachung über eine Verkehrbeschränkung in der Hämmerlestraße (09.08.2011)
    In der Zeit vom 22. August bis voraussichtlich 08. September werden auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Hämmerlestraße“, Höhe Kreuzung mit der Bifangstraße, umfangreiche Grabungs- und Asphaltierungsarbeiten durchgeführt. Während der Bauarbeiten wird der Verkehr über die Oberaustraße, die Sägerstraße und die Noflerstraße (L 60) umgeleitet.

 

  • Kundmachung über eine Durchfahrtssperre in der Rheticusstraße (09.08.2011)
    In der Zeit vom 22. August bis voraussichtlich 16. September werden auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Rhetikusstraße“, ab der Kreuzung mit der Alvierstraße bis zur Einmündung in den Kreuzäckerweg, umfangreiche Grabungs- u. Sanierungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten führen baustellenbedingt zu Fahrbahnverengungen und zeitlich befristeten Durchfahrtssperren.

 

  • Kundmachung über eine Verkehrsbeschränkung in der Kapfstraße (08.08.2011)
    In der Zeit vom 16. August bis voraussichtlich 31. Oktober werden auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Kapfstraße“, ab der Kreuzung mit der Sägerstraße bis zur Einmündung in die Hauptstraße, zur Verlegung von Gasleitungen umfangreiche Grabungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten führen baustellenbedingt zu Fahrbahnverengungen und kurzfristigen Behinderungen.

 

  • Kundmachung Sperre Bissingerstraße (18.07.2011)
    In der Zeit vom 25. Juli bis voraussichtlich 29. Juli werden auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Bissingerstraße“ Asphaltierungsarbeiten durchgeführt. Baustellenbedingt führen die Belagsarbeiten zu zeitlich befristeten Durchfahrtssperren. Eine örtliche Umleitungsstrecke wird beschildert.

 

  • Kundmachung über eine Verkehrsbeschränkung bei der Feldeggasse (04.07.2011)
    In der Zeit vom 07. Juli bis voraussichtlich 08. Juli werden auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Feldeggasse“ Asphaltierungsarbeiten durchgeführt. Baustellenbedingt führen die Belagsarbeiten zu zeitlich befristeten Durchfahrtssperren. Eine örtliche Umleitungsstrecke wird beschildert.

 

  • Kundmachung über eine Verkehrsbeschränkung im Egetenweg (27.06.2011)
    In der Zeit vom 30. Juni bis voraussichtlich 08. Juli werden auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Egetenweg“ Asphaltierungsarbeiten durchgeführt. Baustellenbedingt führen die Belagsarbeiten zu zeitlich befristeten Durchfahrtssperren. Eine örtliche Umleitungsstrecke wird beschildert.

 

  • Kundmachung über eine Verkehrsbeschränkung in der Galuragasse (14.06.2011)
    In der Zeit vom 20. Juni bis zum 07. Juli werden auf der L 190 Vorarlberger Straße, im Gemeindegebiet von Feldkirch zwischen der Bärenkreuzung und der Kreuzung mit der Galuragasse, Schachtsanierungen durchgeführt. Baustellenbedingt kommt es während den Sanierungsarbeiten auf der Bergmanngasse und der Galuragasse zu kurzzeitigen Durchfahrtsperren.

 

  • Kundmachung über Verkehrsbeschränkungen im Gemeindegebiet von Feldkirch (09.06.2011)
    Vom 14. Juni bis voraussichtlich 30. Juni werden in der Fußgängerunterführung „Garzon“ unaufschiebbare Sanierungsarbeiten durchgeführt. In der angeführten Zeit ist die Unterführung für den Fußgängerverkehr gesperrt.

 

  • Kundmachung über Verkehrsbeschränkungen im Gemeindegebiet von Feldkirch (23.05.2011)
    In der Zeit vom 30.05. bis zum 30.06.2011 werden auf den öffentlichen Verkehrsflächen „Schregenbergstraße“, „Steinbruchgasse“, „Wolfgangstraße“ und „Blumenau“, zur Verlegung von Stromleitungen, umfangreiche Grabungsarbeiten durchgeführt. Baustellenbedingt führen Fahrbahnverengungen und zeitlich begrenzte Durchfahrtssperren zu Behinderungen des Fahrzeugverkehrs.