Skip to content. | Skip to navigation

Amt der Stadt Feldkirch
Schmiedgasse 1-3
6800 Feldkirch

T +43 (0)5522 304 - 0
F +43 (0)5522 304 - 1119
info@feldkirch.at

Sections
Home / Bildung / Kultur / Politik / Positionspapier

Unterkünfte

Ankunft
. .
Abreise
. .

vereinsplattform-feldkirch.png

webshop-feldkirch.png

filme-feldkirch.png

fk-360grad.gif

meinfeldkirch.gif

Persönliche Werkzeuge
 

Positionspapier


Positionspapier der Feldkircher OrtsvorsteherInnen


Das Positionspapier bildet einen Orientierungsrahmen, der unsere Rolle als Ortsvorsteherin und Ortsvorsteher definiert. Unser Tätigkeitsbereich sowie unsere Rechte und Pflichten werden darin festgelegt. Weiters wird in diesem Positionspapier unsere Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie unsere Verantwortung gegenüber Politik und Verwaltung und gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen bestimmt.
 

Anlaufstelle vor Ort:
Wir sind die erste Anlaufstelle vor Ort für Anträge, Wünsche und Beschwerden der Bevölkerung. Wir haben das Ohr am Bürger und sind offen für dessen Anliegen.

Bindeglied zwischen Bürgerinnen/Bürgern und Politik/Verwaltung:
Wir sind als Teil der Stadtverwaltung das Bindeglied zwischen der örtlichen Bevölkerung einerseits und Politik und Verwaltung andererseits.
 

Tätigkeitsbereich:

1. Allgemeine Aufgaben

  • Wir nehmen Anträge, Wünsche und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger entgegen und bemühen uns gemeinsam mit Politik und Verwaltung um Lösungen.
  • Wir informieren und beraten die Bürgerinnen und Bürger einerseits und Politik und Verwaltung andererseits.
  • Wir moderieren Dialoge zwischen den unterschiedlichen Akteuren im Ortsteil.
  • Wir sind im Ortsteil präsent.
  • Wir koordinieren und organisieren ortsteilbezogene Veranstaltungen (z. B. Dorfsprechabende, Bürgerversammlungen, Veranstaltungen von Ortsvereinen und anderer Institutionen, Landschaftsreinigung) im Auftrage des Bürgermeisters und nehmen daran teil.
  • Wir vertreten den Bürgermeister und die Stadtverwaltung im Ortsteil.
  • Wir initiieren Projekte und wirken bei deren Umsetzung mit.
  • Wir leisten Imagearbeit für den Ortsteil.
     

2. Besondere Aufgaben

  • Wir stellen die gesetzlich vorgesehenen gemeindeamtlichen Bestätigungen aus.
  • Wir vertreten die Stadt Feldkirch im Auftrag des Bürgermeisters, insbesondere in behördlichen Angelegenheiten zur Wahrung des von der Stadt Feldkirch wahrzunehmenden öffentlichen Interesses (insbes. Teilnahme an kommissionellen Verhandlungen).
  • Wir unterstützen die Stadtverwaltung in allen Angelegenheiten, die besondere Personen- und Ortskenntnisse betreffend den jeweiligen Ortsteil erfordern.
     

 

Rechte und Pflichten:

1. Recht auf Information
Zur Wahrnehmung der uns übertragenen Aufgaben sind uns von den gesetzlichen Organen und Bediensteten der Stadt Feldkirch die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle wesentlichen, den Ortsteil betreffenden Vorlagen und Anträge an die gesetzlichen Organe und Ausschüsse, sowie den Ortsteil betreffende Aktenvermerke sind uns in Kopie zur Verfügung zu stellen.

2. Recht auf Mitgestaltung und Mitentscheidung
Wir sind bei Vorhaben der Stadt Feldkirch, die den Ortsteil betreffen, in die Planung einzubinden. Wir haben ein Recht auf Mitsprache und, sofern wir Mitglied der Stadtvertretung sind, auch ein Recht auf Mitentscheidung.

3. Informationspflicht
Wir sind verpflichtet, den gesetzlichen Organen und den Bediensteten der Stadt Feldkirch die für den Dienstbetrieb erforderlichen Auskünfte zu erteilen bzw. Stellungnahmen abzugeben.

4. Gesetzmäßigkeit
Wir besorgen gemäß § 27 Abs. 3 GG. Geschäfte des Gemeindeamtes. Wir haben daher bei Wahrnehmung unserer Aufgaben die Grundsätze des Gemeindegesetzes, das sind die Gesetzmäßigkeit, die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit, sowie ganz allgemein die Bestimmungen des Gemeindegesetzes zu beachten.
 

Verantwortung:

1. Aufgabenwahrnehmung
Wir nehmen unsere Aufgaben professionell und selbständig wahr. Die örtlichen Probleme sind uns Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher ein großes Anliegen. Wir kümmern uns um sie und bemühen uns um Lösungen.

2. Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern
Wir tragen Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Wir nehmen die Anliegen der Bevölkerung ernst und bemühen uns professionell und selbständig um Lösungen.

3. Verantwortung gegenüber Politik und Verwaltung
Wir tragen Verantwortung gegenüber Politik und Verwaltung. Wir verhalten uns offen und loyal gegenüber dem Bürgermeister, den Stadträten und Stadtvertretern, sowie gegenüber den Bediensteten der Stadt Feldkirch.

4. Verantwortung gegenüber den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern
Wir verhalten uns offen und loyal gegenüber den anderen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern. Durch aktives Informieren ermöglichen wir den Austausch von Problemen und Problemlösungen, von Erfahrungen und Ideen.