Staatsbürgerschaft
Zur Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen und Bestätigungen ist jene(r) Gemeinde (Gemeindeverband) zuständig, in deren Bereich die Person ihren Hauptwohnsitz hat.
Liegt der Hauptwohnsitz einer Person nicht in Österreich, sondern im Ausland, so ist das österreichische Konsulat oder die österreichische Botschaft, in deren Bereich der Hauptwohnsitz liegt, zuständig. Für eine verstorbene Person ist für die Ausstellung einer Staatsbürgerschaftsbestätigung die Gemeinde (der Gemeindeverband) zuständig, in der diese Person im Zeitpunkt ihres Todes den Hauptwohnsitz hatte.
Der Staatsbürgerschaftsverband Feldkirch besteht aus der Stadt Feldkirch und der Gemeinde Göfis und ist für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen für Personen die in Feldkirch oder Göfis ihren Hauptwohnsitz haben zuständig,
Dokumente
Die angeführten Unterlagen sind allgemeine Informationen.
Da die notwendigen Unterlagen je nach Sachlage sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich immer die vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme mit der Staatsbürgerschaftsstelle.
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Heiratsurkunde der Eltern des Antragstellers
- Staatsbürgerschaftsnachweise (evtl. Heimatscheine) des Vaters und der Mutter des Antragstellers (bei außerehelichen Kindern nur der Mutter)
- Heiratsurkunden aller Ehen der Antragstellerin (nur bei Frauen)
- Staatsbürgerschaftsnachweise (Heimatscheine) aller Ehegatten der Antragstellerin
Gebühreninfo (Bundesstempelgebühr und Verwaltungsabgabe)
Staatsbürgerschaftsnachweis € 22,00 - für Kinder ist die Erstausstellung innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt kostenlos (gemäß § 35 Abs. 6 GebG 1957)
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