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Amt der Stadt Feldkirch
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Wohnungsvergabe

Voraussetzungen für den Erhalt einer gemeinnützigen Wohnung.

Nach der Neubauförderungsrichtlinie werden die Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen, welche durch gemeinnützige Bauvereinigungen errichtet werden bzw. wurden, von der Standortgemeinde an förderbare Haushalte vergeben.

Wohnungssuchende Personen haben das Recht, sich bei der Wohnsitz- oder Arbeitsplatzgemeinde für eine integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnung zu bewerben, es sei denn, die Vergabekriterien werden klar nicht erfüllt.

Wohnungssuchende, die gemäß den Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes Vorarlberg und den Bewerbungs- und Vergaberichtlinien des Landes Vorarlberg und der Stadt Feldkirch entsprechen und deren Einkommen unter den vom Land Vorarlberg vorgegebenen Obergrenzen liegt, können sich um eine gemeinnützige Wohnung bewerben.

Es erfolgt die organisatorische Abwicklung und verwaltungsmäßige Zuweisung von Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger (Vogewosi, Alpenländische Heimstätte und Gemeinnützige Baugenossenschaft), Wohnungen der Stadt Feldkirch inkl. Not- und Startwohnungen und auch die Vermittlung angebotener geförderter privater Mietwohnungen.

Kontakt:
Bürgerservice
Fachbereich Wohnen
Tel.: 05522/304-1231, 1238, 1243

Links zum Thema:
Wohnberatung
Wohnbauförderung

 

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