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Home / Bürgerservice / Pflegegeld

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Pflegegeld

Informationen zum Pflegegelt zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen.

Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Beitrag zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen. Es dient dem Ziel, Pflegebedürftigen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern.
Pflegebedürftige Menschen sollen in die Lage versetzt werden, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das Pflegegeld gebührt unabhängig von der Ursache der Behinderung.
Pflegebedürftige Menschen können ihre Betreuung und Hilfe frei wählen.

Der Antrag auf Pflegegeld kann mittels Formular beim Bürgerservice im Rathaus Feldkirch eingebracht werden. Dem Antrag ist eine Bestätigung der Bank über ein legitimiertes Konto anzuschließen.

Die Erhöhung des Pflegegeldes muss ebenfalls schriftlich beantragt werden. Änderungen in den für die Gewährung des Pflegegeldes maßgebenden Verhältnissen, die den Entfall, eine Herabsetzung oder eine Anrechnung auf das Pflegegeld bewirken, müssen binnen zwei Wochen der Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. 

Die Entscheidung über Anträge auf Gewährung und Erhöhung des Pflegegeldes fällt in Vorarlberg in die Zuständigkeit der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, sofern nicht ein anderer Leistungsträger nach dem Bundespflegegeldgesetz, zB Pensionsversicherungsanstalt oder Bundespensionsamt, wenn dort ein Anspruch auf eine Pension besteht, zuständig ist.

Detaillierte Informationen zum Thema Pfelgegeld finden Sie in den Seiten des Land Vorarlbergs 

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