Meldewesen
Wann muss man sich anmelden/ummelden?
Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, muss dies bei der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 3 Werkstagen melden. Zuständige Behörde in Feldkirch ist "Amt der Stadt Feldkirch - Bürgerservice - Rathaus Erdgeschoss - Schmiedgasse 1".
Welche Unterlagen braucht man, um sich anzumelden bzw. umzumelden?
Anlässlich der Anmeldung/Ummeldung ist der Meldebehörde ein vollständig ausgefüllter Meldezettel vorzulegen. Der ausgefüllte Meldezettel ist sowohl vom Unterkunftnehmer als auch vom Unterkunftgeber zu unterschreiben. Weiters ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Neuzugezogene erhalten ein Willkommenspaket der Stadt Feldkirch mit weiteren Informationen, diversen Broschüren und ein Gutscheinheft.
Abmeldung
Bei einem Verzug innerhalb von Österreich ist die Abmeldung vom früheren Wohnort bei der für den neuen Wohnort zuständigen Meldebehörde durchzuführen. Die Abmeldung wird von dieser Meldebehörde gleichzeitig mit der Anmeldung am neuen Wohnort durchgeführt. Eine Abmeldung ist notwendig, wenn der neue Wohnsitz im Ausland oder noch unbekannt ist. Amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.
Anlässlich der An- und Abmeldung sind keine Gebühren zu entrichten. Es fallen auch sonst keine Kosten an.
Meldeauskunft und Meldebestätigung
Eine Meldeauskunft kann bei jeder beliebigen Meldebehörde in Österreich eingeholt werden. Der Antrag für diese ist durch persönliches Erscheinen am Schalter, schriftlich, auch per Fax oder e-mail oder durch Boten zu stellen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich!
Eine Meldebestätigung kann jeder für sich selber oder für eine Person, für die ihn die Meldepflicht trifft, verlangen. Die Meldebehörde stellt die Meldebestätigung anhand der im örtlichen oder zentralen Melderegister aufscheinenden Daten aus. Antragstellung und Behörde sind gleich wie bei der Meldeauskunft.
Gebühren:
Meldeauskunft und Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister sind EUR 2,10. Dasselbe aus dem österreichweitem zentralen Melderegister EUR 3,00. Wird eine schriftliche Auskunft oder Bestätigung beantragt, ist eine Eingabegebühr von EUR 13,20 pro angefragter Person zu entrichten. Für jede Beilage sind weitere EUR 3,60 je Bogen an Beilagegebühr zu entrichten.
Weitere Informationen:
Anmeldung/Ummeldung
Meldebestätigung/Meldeauskunft
