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Familienzuschuss

Familienzuschuss des Landes

Der Familienzuschuss des Landes wird im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld, längstens bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres eines Kindes gewährt. Der Familienzuschuss kann jedem Kind gewährt werden, wenn es den Hauptwohnsitz in Vorarlberg und die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Mitgliedslandes oder der Schweiz hat.

Der Antrag kann auch noch gestellt werden, sollte man erst einige Monate nach Ende des Kindergeldbezugs vom Familienzuschuss erfahren haben. Der Zuschuss wird dann ab dem Ablauf des Kinderbetreuungsgeldes auch rückwirkend gewährt, allerdings nur, wenn die 18 Monate nach Ende des Bezugs noch nicht abgelaufen sind. 

Detaillierte Auskünfte über Voraussetzungen und Höhe des Familienzuschuss bietet Ihnen die Seite der Vorarlberger Landesregierung 

Die erforderlichen Antragsformulare für den Familienzuschuss erhalten Sie im Rathaus-Bürgerservice. Dort sind die Anträge auch einzureichen, diese werden von den Mitarbeitern zur weiteren Bearbeitung an das Amt der Vorarlberger Landesregierung weitergeleitet.

Links zum Thema:
Vorarlberger Landesregierung - Familienzuschuss 

 

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