Benützung
Aufgaben und Zielsetzung
Dienstleistung für unsere Benützerinnen und Benützer ist der Inhalt unserer Arbeit.
Der Bibliothek obliegt die Beschaffung, Aufschließung und Bereitstellung der erforderlichen Literatur und sonstiger Informationsträger in den jeweiligen Sammelgebieten und der Ausbau der Literaturservicestelle.
Die Bibliothek steht als wissenschaftliche Bibliothek allen Interessenten für wissenschaftliche Zwecke sowie der beruflichen Arbeit und Fortbildung zur Verfügung.
Zulassung
Die Stadtbibliothek Feldkirch ist öffentlich und allen Personen zugänglich, die sich an die Bibliotheksordnung halten.
Jede Person wird bei der ersten Ausleihe gegen Vorweisung eines Personalausweises als BenützerIn eingeschrieben. Dazu wird ein Leserausweis erstellt, der zur Entlehnung berechtigt. Der Leser /die Leserin haftet für die ihm /ihr anvertrauten Bücher. Es wird eine Einschreibgebühr erhoben.
Benützung
Für die Literaturrecherche stehen im Lesesaal sechs Computer zur Verfügung.
Der Zugang zu dem über Internet weltweit abrufbaren Katalog der Stadtbibliothek erfolgt über den virtuellen Bibliothekenverbund Vorarlberg, mit der Vorarlberger Landesbibliothek in Bregenz.
Dissertationen, Hausarbeiten usw. dürfen nur an privaten Personal-Computern (Laptop) erarbeitet werden.
Ein Kopiergerät sowie ein Mikrofilmlesegerät stehen im Bibliotheksbereich zur Verfügung.
Ausleihe
Die Bestände der Bibliothek können entlehnt werden. Die Leihfrist beträgt vier Wochen und kann zweimal verlängert werden.
Verschiedene Werke können nicht entlehnt werden, dazu gehören z.B. die Bestände des Lesesaals, Bücher, die vor 1900 erschienen sind, sowie wertvolle Werke aus späteren Erscheinungsjahren und Zeitschriften- und Zeitungsbestände.
Literatur, die im Bestand der Stadtbibliothek nicht vorhanden ist, kann über die Fernleihe bei einer auswärtigen Bibliothek bestellt werden.
