Baugrundlagen
Im Flächenwidmungsplan ist ersichtlich, auf welchen Grundflächen eine Bebauung möglich bzw. welche Art einer Bebauung (Wohngebäude, Bürohäuser, gewerbliche Bauten etc.) zulässig ist. Im Wesentlichen können Gebäude nur auf Grundflächen errichtet werden, die als „Baufläche“ gewidmet sind. Der Flächenwidmungsplan liegt im Stadtbauamt zur Einsichtnahme während der Amtsstunden auf.
Für bestimmte, als Baufläche gewidmete Gebiete wurde aus Gründen des Landschafts- und Ortsbildes, zur Neugestaltung eines Gebietes oder für Neubaugebiete ein Bebauungsplan erlassen. Ein Bebauungsplan enthält grundsätzliche Angaben über die Art und Weise einer Bebauung und ist verbindlich, d.h. Bauvorhaben dürfen einem Bebauungsplan in der Regel nicht widersprechen.
Zur Information bzgl. Bebauungsmöglichkeiten empfiehlt es sich vielfach, vor dem Kauf eines Grundstückes oder vor der Planung eines Gebäudes, bei der Behörde die Baugrundlagen für die gegenständliche Liegenschaft bestimmen zu lassen. Eine Baugrundlagenbestimmung gibt Auskunft über Bauabstände (Baulinie bzw. Baugrenze) gegenüber öffentlichen Straßen, über die Zahl der Geschosse, über die Baudichte und dgl. Für Bauvorhaben treten oft noch Fragen über die Abwasserbeseitigung oder über Weganbindungen auf, welche ebenfalls im Zuge der Baugrundlagenbestimmung abgeklärt werden können.
Eine Baugrundlagenbestimmung verliert nach Ablauf von drei Jahren ihre Gültigkeit.
Interessante und nützliche Links zum Thema:
Raumplanung Land Vorarlberg: http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/bauen_wohnen/bauen/raumplanungundbaurecht/start.htm
Stadtplanung Feldkirch: http://www.feldkirch.at/rathaus/stadtplanung
Hoch- und Tiefbau Feldkirch: http://www.feldkirch.at/rathaus/hochtiefbau
