Tourismusbeitrag
Die Stadt Feldkirch hebt seit 01.01.1993, Stadtvertretungsbeschluss vom 15.12.1992, Tourismusbeiträge ein.
Abgabepflichtig sind alle Personen, die von einem in der Gemeinde gelegenen Standort aus eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Als Standort gilt jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit dient.
Die Stadtvertretung hat jährlich den Hebesatz festzusetzen.
Hebesätze der letzten 5 Jahre:
2011 0,3586
2010 0,3722
2009 0,3683
2008 0,3527
2007 0,3434
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gesetzliche Grundlagen:
Tourismusgesetz LGBl.Nr.: 86/1997
Abgabengruppenverordnung LGBl.Nr.: 1/1992
Verordnung der Stadt Feldkirch
