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Amt der Stadt Feldkirch
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Home / Abgabenverwaltung / Landwirtschaftskammer-Umlage

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Landwirtschaftskammer-Umlage

Informationen

Die Landwirtschaftskammerumlage wird von der Gemeinde für die Landwirtschaftskammer gleichzeitig mit der Grundsteuer eingehoben und berechnet sich nach der Größe der land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

Der Hebesatz beträgt derzeit: 700 v.H. des Messbetrages lt. Einheitswertbescheid

gesetzliche Grundlagen:
Landwirtschaftskammergesetz LGBl.Nr.  59/1995 idgF.

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