Hundeabgabe
Für das Halten von Hunden ab dem 3. Lebensmonat im Gemeindegebiet von Feldkirch wird eine Hundeabgabe erhoben.
Abgabepflichtig ist der jeweilige Hundehalter.
Die Hundeabgabe ist im vollen Jahresbetrag am 1.1. des Kalenderjahres fällig und beträgt für jeden Hund ab dem 1.1.2011 46,00 Euro.
Der Hundehalter ist verpflichtet, dem Hund, wenn er außerhalb des Hauses und den zum Haus gehörigen umfriedeten Liegenschaften gehalten wird, eine für das laufende Jahr gültige Hundemarke am Halsband oder sonst gut sichtbar zu befestigen.
Für das Halten bestimmter Hunderasse (Kampfhunde) braucht es eine zusätzliche Bewilligung.
Seit 1.1.2010 besteht für alle Hunde generelle Chip- und Registrierungspflicht !
An-/Abmeldungen werden entgegengenommen:
• beim Bürgerservice
• bei der Abgabenverwaltung
• Online - Hundeanmeldung
• Online - Hundeabmeldung
Gesetzliche Bestimmungen:
• Gesetz über Maßnahmen gegen Lärmstörungen und über das Halten von Tieren LGBl.Nr. 1/1987
• Verordnung über das Halten von Kampfhunden LGBl.Nr. 4/1992
• Verordnung über die Erhebung und Festsetzung einer Hundeabgabe im Gemeindegebiet der Stadt Feldkirch; Stadtvertretungsbeschluss v. 21.12.1993, 16.12.1997, 18.12.2001, 16.12.2003 und 11.10.2005.
• Finanzausgleichsgesetz 2008
