Gästetaxe
Gemäß § 13 Tourismusgesetz ist die Gemeinde ermächtigt zur Deckung ihres Aufwandes für Einrichtungen und tourismusfördernde Maßnahmen eine Gästetaxe einzuheben.
Abgabenpflichtig sind alle Gäste, die im Gemeindegebiet der Stadt Feldkirch nächtigen.
Die Gästetaxe wird ganzjährig eingehoben und beträgt pro Person und Nächtigung ab 1.1.2001 0,87 Euro
Diese ermäßigt sich auf 0,43 Euro für Personen vom 14. bis 18. Lebensjahr,
die im Waldcamping oder in der Jugendherberge Feldkirch nächtigen.
Die Abrechnung und Entrichtung der Abgabe hat spätestens am 5. des Folgemonats zu erfolgen.
gesetzliche Grundlagen:
Tourismusgesetz 1997, LGBl. Nr. 86/1997 idgF
Verordnung der Stadtvertretung
