Geburt, Vaterschaft, Obsorge

Die Geburt eines Kindes müssen Sie innerhalb einer Woche beim Standes-Amt des Geburtsortes melden.

Die Mitarbeiter:innen des Standes-Amtes beantworten Ihnen Fragen zu folgenden Themen:

Beispiele für Fragen:

  • Wo müssen Sie Ihr Kind anmelden? Welche Dokumente brauchen Sie für das Anmelden? 
  • Wo können Sie die Vaterschafts-Anerkennung machen? 
  • Welchen Familien-Namen können Sie Ihrem Kind geben? 
  • Wie können Sie die gemeinsame Obsorge für das Kind bestimmen? 

Vornamen Kinder

Ein wichtiger Punkt vor der Geburt des Kindes ist die Wahl des Vornamens. Bei außergewöhnlichen Vornamen oder besonderen Schreibweisen fragen Sie bitte früh genug beim Standes-Amt nach. 

Bei Kindern verheirateter Eltern bestimmen beide gemeinsam den Vornamen. Bei Kindern nicht verheirateter Eltern bestimmt die Mutter den Vornamen. 

  • Der erste Vorname des Kindes muss dem Geschlecht des Kindes entsprechen. 
  • Die Zahl der Vornamen ist unbegrenzt. Sie können Ihrem Kind also so viele Vornamen geben, wie Sie möchten. 
  • Die Vornamen des Kindes müssen gebräuchlich sein. Die Namen muss es also wirklich geben. Sie müssen aber nicht nur in Österreich gebräuchliche Namen nehmen. Sie können auch Namen aus anderen Ländern wählen. 
  • Sie können die Namen nach Eintragen der Geburt nicht mehr ändern. Den Vornamen können Sie dann nur noch durch eine behördliche Namens-Änderung bei der Bezirks-Hauptmannschaft machen.

Es gibt verschiedene Gründe für eine behördliche Namens-Änderung. 

Für das Ändern des Vornamens und Familien-Namens ist die Bezirks-Hauptmannschaft Ihres Wohn-Ortes verantwortlich. In Feldkirch ist also die Bezirks-Hauptmannschaft Feldkirch zuständig. Für eine behördliche Namens-Änderung brauchen Sie die österreichische Staatsbürgerschaft.