Die Stadt erhebt eine Steuer von Unternehmen, die in Feldkirch einen Standort haben (Kommunal-Steuer). Die Stadt Feldkirch verwendet die Kommunal-Steuer zum Beispiel für das Instandhalten von Straßen, Schulen oder Gesundheits-Einrichtungen. (Kommunalsteuer-Gesetz)

Die Kommunal-Steuer beträgt 3 Prozent der Bemessungs-Grundlage. Wenn bei Ihrem Unternehmen die gesamte Bemessungs-Grundlage im Monat nicht höher als 1.460 Euro ist, können Sie einen Frei-Betrag von 1.095 Euro abziehen.

Kommunal-Steuer berechnen

Jedes Unternehmen muss die Kommunal-Steuer für jeden Monat selbst berechnen. Die Steuer muss bis zum 15. des Folgemonats an die Stadt Feldkirch gezahlt werden. (Beispiel: Die Kommunal-Steuer für den Monat März müssen Sie bis spätestens 15. April an die Stadt zahlen.)

Steuer-Erklärung

Jedes Unternehmen muss für jedes Jahr bis zum 31. März des Folgejahres eine Steuer-Erklärung abgeben. (Beispiel: Für das Jahr 2022 müssen Sie bis spätestens 31. März 2023 eine Steuer-Erklärung abgeben.) Es müssen auch Null-Meldungen oder Leer-Meldungen gemacht werden. Bitte nutzen Sie für die Leer-Meldung das Online-Formular.

Die Steuer-Erklärung muss die gesamte Bemessungs-Grundlage des Unternehmens aufgeteilt auf die beteiligten Gemeinden enthalten.

Bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten gelten spezielle Regelungen:

  • Wenn ein Unternehmen in mehreren Gemeinden arbeitet, muss das Unternehmen die Steuer-Berechnung für jede Gemeinde einzeln machen.
  • Wander-Unternehmen (zum Beispiel Marktfahrer:innen) müssen die Kommunal-Steuer aufteilen, wenn sie in verschiedenen Gemeinden tätig sind. Die Aufteilung hängt davon ab, wie lange das Unternehmen in jeder Gemeinde arbeitet.

Die Steuer-Erklärung müssen Sie online auf FinanzOnline machen. Wenn Sie die technischen Voraussetzungen dafür nicht haben, können Sie dem Finanzamt die Steuer-Erklärung mit einem amtlichen Vor-Druck schicken. Ein amtlicher Vordruck ist ein behördliches Formular zum Ausfüllen

Betriebsstätte an-, ab- und ummelden

Sie haben ein Gewerbe, Unternehmen oder eine Betriebsstätte in Feldkirch eröffnet? Dann müssen Sie diese Betriebsstätte mittels Online-Formular anmelden.

Mit dem Online-Formular können Sie Ihr Gewerbe, Unternehmen oder Ihre Betriebsstätte auch abmelden oder ummelden.