Gast-Garten errichten oder vergrößern

Sie möchten einen Gast-Garten errichten? Oder Sie haben einen Gast-Garten und möchten ihn vergrößern?

Sie müssen zwischen 2 Vorschriften unterscheiden:

Was sind baubehördliche und gewerbebehördliche Vorschriften?

 Dabei geht es um Unfallverhütungs-Vorschriften. Zum Beispiel:

  • Sind Absturz-Sicherungen notwendig?
  • Welche Innen-Ausstattung wird verwendet? 
  • Sind die Sonnenschirme bei Wind oder Sturm sicher?

Für baubehördliche und gewerbebehördliche Vorschriften ist die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (Abkürzung: BH) verantwortlich. Einen Antrag müssen Sie darum direkt bei der Bezirkshauptmannschaft einbringen. 

Die Bezirkshauptmannschaft bearbeitet Ihren Antrag und schickt Ihnen danach ein Schreiben. Dieses Schreiben müssen Sie bei der Stadtpolizei (Schmiedgasse 1-3) abgeben. Erst dann kümmert sich die Stadtpolizei um die straßenpolizeilichen Vorschriften. 

Was sind straßenpolizeiliche Vorschriften?

 Zum Beispiel:

  • Sind die Verkehrswege frei benutzbar?
  • Werden Parkplätze belegt?
  • Ist die Zufahrt für Einsatz-Fahrzeuge möglich?

Die Stadtpolizei Feldkirch ist für die straßenpolizeilichen Vorschriften zuständig. Die Anträge müssen Sie bei der Stadtpolizei (Schmiedgasse 1-3) abgeben. Füllen Sie dazu das Antrags-Formular für Gast-Gärten aus. 

Dem ausgefüllten Antrag müssen Sie noch diese Dokumente beilegen:

  • einen Übersichts-Plan (mit eingezeichneten Grund-Grenzen und Grundstücks-Nummern)
  • einen genauen Lage-Plan
  • Flächen-Angabe und Ausgestaltung des Gast-Gartens (Hier finden Sie einen Muster-Plan.)
  • Information zur Verwendung des Gast-Gartens (zum Beispiel: dient nur dem Servieren von Speisen und dem Ausschank von Getränken)
  • Anzahl der Verabreichungs-Plätze

Die Abteilung Stadtplanung stellt Ihnen die Pläne gerne unter +43 5522 304-1441 Verfügung. Mit der Abteilung Stadtplanung müssen Sie auch die detaillierte Ausführung des Gast-Gartens abklären. 

Die allgemeinen Bedingungen für die Bewilligung eines Gast-Gartens finden Sie im Dokument "Zustimmung zum Sondergebrauch, Bedingungen für die Bewilligung".